Start Corona-Hilfe Kurzarbeiter-Geld
Erklärvideo über den Bereich Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten
Das Kurzarbeiter-Geld gilt nur für angestellte Mitarbeiter. Ein Mit-Inhaber bekommt kein Geld. Auch ein Geschäfts-Führer bekommt kein Geld.
Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter kündigen. Reden Sie mit Ihren Mitarbeitern und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Kurz-Arbeit ist eine Möglichkeit.
Der Mitarbeiter legt eine Bescheinigung über seine Krankheit vor. Dann zahlt die Krankenkasse weiter.
Reden Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Erklären Sie ihrem Mitarbeiter die Kurz-Arbeit und die Vorteile. Ist Ihr Unternehmen in Gefahr, kann er seinen Arbeitsplatz verlieren.
Sie müssen den Antrag auf Kurz-Arbeit bei der Arbeits-Agentur einreichen. Das gilt bis spätestens zum letzten Tag im Monat. Das geht per Post, per Fax oder per Email. Sie können einen Beleg über die pünktliche Einreichung erhalten. Das ist sicherer.
Der Urlaubs-Lohn in der Zeit von Kurzarbeiter-Geld erhält der Mitarbeiter voll. Dieses trifft auch an Feier-Tagen zu.
Mitarbeiter in Zeit-Arbeit – so genannte Leih-Arbeitnehmer - können ebenfalls in Kurzarbeit gehen. Damit haben sie auch Anspruch auf Kurzarbeiter-Geld.
Checkliste
Dokumente
Anzeige des Arbeits-Ausfalls
Formular für das Kurzarbeiter-Geld
Dokument öffnen
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Antrag auf Kurzarbeiter-Geld
Antrag für das Kurzarbeiter-Geld vom Amt
Dokument öffnen
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Abrechnungs-Liste
Formular der Abrechnungs-Liste für die monatliche Abrechnung.
Dokument öffnen
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Hilfreiche Links
🖾
Video über Kurzarbeiter-Geld
Hier ist ein Interview zwischen einem Steuer-Experten und einem Unternehmens-Experten. Hier finden Sie wichtige Informationen.
Zur Webseite
🖾
Steuerberater Digital über Kurzarbeit
Sie bekommen wertvolle Informationen über das Kurzarbeiter-Geld bei Gostomzik. Das ist eine moderne Steuer-Beratung. Auf der Webseite werden Informationen leicht erklärt. Dort erhalten Sie immer aktuelle Informationen.
Zur Webseite

Arbeitsagentur
Über die Internet-Seite der Arbeits-Agentur finden Sie aktuelle Informationen zu Kurzarbeit. Dort finden Sie auch Informationen zu Arbeitslosen-Geld 2 für Solo-Selbständige und Freiberufler. Oder zu Arbeitslosen-Geld 1 für gekündigte Arbeitnehmer.
Zur Webseite
Anzeige

©
corona 4881364 - CC0 Pixabay
