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Corona-Hilfe

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Kurzarbeiter-Geld

Kurzarbeiter-Geld

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Erklärvideo über den Bereich Kurzarbeitergeld

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Sie als Arbeit-Geber sind von der Corona-Krise betroffen. Es gibt vom Staat Hilfe für diese Zeit. Diese Hilfe heißt: Kurzarbeiter. Nutzen Sie diese Hilfe.

Manchmal kommt ein Unternehmen ohne Schuld in eine Krise. Dabei hilft Kurzarbeiter-Geld. Das ist eine Hilfe vom Staat. Bei der Corona ist das oft der Fall. Weniger Aufträge und Kunden-Absagen wegen Corona sind Gründe. Der Staat zahlt die Hilfe unter 2 Bedingungen. Die Krise muss Mitarbeiter und ihre Arbeits-Zeit zu 10 Prozent betreffen.

Das Ziel ist, die Mitarbeiter zu halten. Deshalb gibt es Zuschüsse zu den Lohn-Kosten. Diese zahlt die Arbeits-Agentur. Dieses Amt ist für Arbeit zuständig. Seit dem 18.03.2020 gibt es ein neues Kurzarbeiter-Geld. Für Arbeit-Geber ist jetzt alles besser und einfacher.

Jedes Unternehmen entscheidet, ob es Kurzarbeit macht. Führen Sie Gespräche mit den Mitarbeitern. Erklären Sie die Gründe, Folgen und Vorteile von Kurzarbeiter-Geld.

Die Zahlung von Kurzarbeiter-Geld bezieht sich auf die ausgefallenen Arbeits-Stunden. Arbeitet man weniger Stunden, bezahlt diese Stunden der Staat. Das ist das Kurzarbeiter-Geld. Arbeit-Nehmer ohne Kind bekommen 60 Prozent von den ausgefallenen Stunden bezahlt.. Arbeit-Nehmer mit Kind bekommen 67 Prozent.

Der Mitarbeiter und der Arbeitgeber unterschreiben beide eine Vereinbarung. Damit wird die Kurz-Arbeit vereinbart.

Der Arbeit-Nehmer bekommt Kurzarbeiter-Geld ab dem Antrags-Monat.

Bevor die Kurz-Arbeit beginnt werden Überstunden abgebaut. Das kann er der Mitarbeiter mit Geld oder Freizeit machen Der Mitarbeiter darf dann keine Überstunden mehr machen. Der Mitarbeiter schreibt jeden Tag die Arbeits-Stunden auf.

Sie als Arbeitgeber zahlen die Gehälter an Ihre Mitarbeiter. Sie schreiben diese Zahlungen auf. Diese Zahlungs-Liste fügen sie dem Antrag bei. Das machen Sie auch mit den Stunden-Listen. Sie schicken diesen Antrag an die Arbeits-Agentur. Sie haben dafür höchstens 3 Monate Zeit. Dann erhalten Sie das Kurzarbeiter-Geld zurück. Sie erhalten für die ausgefallenen Arbeits-Stunden auch die Sozial-Versicherungs-Beiträge zurück. Dieses Geld bekommen Sie zu 100 Prozent erstattet.

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Fragen und Antworten

So ist die Regel für Kurz-Arbeit für Geschäfts-Führer und Einzel-Unternehmer.

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Das Kurzarbeiter-Geld gilt nur für angestellte Mitarbeiter. Ein Mit-Inhaber bekommt kein Geld. Auch ein Geschäfts-Führer bekommt kein Geld.

So ist die Regel für gekündigte Mitarbeiter Ein Mitarbeiter kündigt bei seinem Arbeitgeber. Dann bekommt der Mitarbeiter kein Geld für Kurz-Arbeit.

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Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter kündigen. Reden Sie mit Ihren Mitarbeitern und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Kurz-Arbeit ist eine Möglichkeit.

So ist die Regel, wenn der Arbeit-Nehmer in der Kurz-Arbeit krank wird.

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Der Mitarbeiter legt eine Bescheinigung über seine Krankheit vor. Dann zahlt die Krankenkasse weiter.

Manche Mitarbeiter wollen weiter wie vorher arbeiten.

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Reden Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Erklären Sie ihrem Mitarbeiter die Kurz-Arbeit und die Vorteile. Ist Ihr Unternehmen in Gefahr, kann er seinen Arbeitsplatz verlieren.

Diese Fristen müssen Sie einhalten.

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Sie müssen den Antrag auf Kurz-Arbeit bei der Arbeits-Agentur einreichen. Das gilt bis spätestens zum letzten Tag im Monat. Das geht per Post, per Fax oder per Email. Sie können einen Beleg über die pünktliche Einreichung erhalten. Das ist sicherer.

So ist der Urlaubs-Lohn bei Mitarbeitern in Kurzarbeit.

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Der Urlaubs-Lohn in der Zeit von Kurzarbeiter-Geld erhält der Mitarbeiter voll. Dieses trifft auch an Feier-Tagen zu.

Es gibt auch Kurzarbeiter-Geld für Mitarbeiter in Zeit-Arbeit.

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Mitarbeiter in Zeit-Arbeit – so genannte Leih-Arbeitnehmer - können ebenfalls in Kurzarbeit gehen. Damit haben sie auch Anspruch auf Kurzarbeiter-Geld.

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Checkliste

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Dokumente

Abrechnungs-Liste

Formular der Abrechnungs-Liste für die monatliche Abrechnung.

Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

📥

Anzeige des Arbeits-Ausfalls

Formular für das Kurzarbeiter-Geld

Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

📥

Antrag auf Kurzarbeiter-Geld

Antrag für das Kurzarbeiter-Geld vom Amt

Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

📥

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Hilfreiche Links

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Steuerberater Digital über Kurzarbeit

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Sie bekommen wertvolle Informationen über das Kurzarbeiter-Geld bei Gostomzik. Das ist eine moderne Steuer-Beratung. Auf der Webseite werden Informationen leicht erklärt. Dort erhalten Sie immer aktuelle Informationen.

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsagentur



Über die Internet-Seite der Arbeits-Agentur finden Sie aktuelle Informationen zu Kurzarbeit. Dort finden Sie auch Informationen zu Arbeitslosen-Geld 2 für Solo-Selbständige und Freiberufler. Oder zu Arbeitslosen-Geld 1 für gekündigte Arbeitnehmer.

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Video über Kurzarbeiter-Geld



Hier ist ein Interview zwischen einem Steuer-Experten und einem Unternehmens-Experten. Hier finden Sie wichtige Informationen.

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corona 4881364 - CC0 Pixabay

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Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

🖾

Agentur für Arbeit Sachsen

+49 371 9118 129

Sachsen.Arbeitnehmer@arbeitsagentur.de

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsagentur

 

 

Logo von VISIOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

VISIOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wehlener Straße 46

01279 Dresden

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Arbeitsagentur Hotline

0800 45 555 20

 

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Henriette-Heber-Straße 6

01069 Dresden

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