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Finanzhilfen für Privatpersonen

Finanzhilfen für Privatpersonen

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Erklärvideo über den Bereich Finanzhilfen für Privatpersonen



Hier finden Arbeitnehmer, im Home-Office, in Kurzarbeit oder jene die gar nicht mehr arbeiten können, Wichtiges zum Thema Finanzen während der Krise.

Neben anderen Problemen ist oft das Finanzielle eine große Belastung. Gehen Sie mit Ruhe und Bedacht die nächsten Schritte an. Sie sind nicht allein, einige Firmen und auch der Staat bieten schon Hilfen an.Die meisten Vermieter bieten ihren Mietern jetzt Hilfe an, bezüglich der Mietzahlung. Der Staat hat hier erlassen das kein Mieter, der durch Corona in Mietschulden kommt, gekündigt werden darf. Beides hilft gegen den finanziellen Druck.Steuerstundung oder Herabsetzen von Steuer-Vorauszahlungen betrifft weitestgehend Freiberufler und Unternehmer. Da eine Steuerstundung zum aktuellen Stand nur für Unternehmen und Selbstständige kostenfrei ist.Selbstständige können eine Finanzhilfe bei nicht gedeckten Betriebsausgaben beantragen. Auch Soforthilfen stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.Möglich sind auch Bonuszahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer während der Krise. Laut Bundesfinanzministerium kann Ihr Arbeitgeber Ihnen Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das gilt vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020.Ihr Arbeitgeber kann für eine kurzfristige Kinderbetreuung die Kosten übernehmen. Das können bis zu 600 Euro im Jahr sein, steuer- und sozialversicherungsfrei, auch wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.Sollten Sie gar nicht arbeiten können, weil sie auf ihre Kinder aufpassen müssen, können Sie Lohnersatz beantragen. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu 6 Wochen. Das Geld bekommen sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser stellt bei der zuständigen Landesbehörde den Erstattungsantrag.Familien mit kleinen Kindern können den Notfall-Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Er ist von verschiedenen Faktoren abhängig.Mit dem Kurzarbeitergeld wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber beantragen.Menschen die ohne Arbeit dastehen oder ohne Einkommen haben jetzt einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Wer zwischen dem 01.03. und dem 30.06.2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und über kein Vermögen verfügt darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.Für Studierende die BAFöG beziehen ist jetzt auch wichtig zu wissen, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt.

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Fragen und Antworten

Wer mir Lohn zahlt bei Quarantäne.



Ihr Arbeitgeber zahlt bei Quarantäne Ihren Lohn 6 Wochen lang weiter.

Wie viel Kurz-Arbeiter-Geld man bekommt.



Das Kurz-Arbeiter-Geld beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent vom Netto-Gehalt. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent vom Netto-Gehalt.

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Checkliste

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Dokumente

Ein Schutz-Schild für Beschäftigte und Unternehmen

Die Maßnahmen, die helfen um die Auswirkungen von Corona aufzufangen.

Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de

📥

FAQ-Fragen Katalog zur Corona Krise

Ein Dokument mit den meist gestellten Fragen in Zeiten der Corona-Krise.

Bundes Steuerberater Kammer - www.bstbk.de

📥

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Hilfreiche Links

🖾

Finanzielle Unterstützung in der Krise



Seite über Maßnahmen von der Bundes-Regierung über Finanz-Hilfen für Arbeitnehmer.

🖾

Informationen für Arbeitnehmer



Allgemeine hilfreiche Informationen für zum Corona-Virus, unter anderem für Arbeitnehmer.

🖾

Corona-Schutzschild



Übersicht über die Schutz-Maßnahmen vom Bundes-Finanz-Ministerium.

©

corona 4881364 - CC0 Pixabay



Adressen

Logo vom Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

+49 030 18441 0

 

Logo vom Freistaat Sachsen

Sächsische Staatsregierung

0800 100 0214

info@sk.sachsen.de

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