Neue Kontaktregeln
Vieles ist im Moment verboten. Das ist wichtig, damit das Virus weniger Menschen anstecken kann. Wer die Regeln bricht, wird hart bestraft. Die Regeln werden strenger, je mehr neue Menschen von 100.000 Einwohnern das Virus in 7 Tagen bekommen.
Allgemeine Regeln beim Treffen von Menschen:
- Überall dürfen sich höchstens 2 verschiedene Haushalte treffen. Aus einem der Haushalte darf nur eine Person dazu kommen.
- Zwischen 23. 12.2020 und 27.12.2020 (je 12:00 Uhr) darf man höchstens 4 andere Menschen treffen. Diese müssen aus dem engsten Familien- und Freundes-Kreis sein. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht.
- Man muss immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Das gilt drinnen und draußen.
- Wenn es eine Ausgangs-Beschränkung gibt:Von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr müssen dann alle zu Hause bleiben. Aber es gibt einige Ausnahmen. Man darf einkaufen und zur Arbeit oder zum Arzt gehen. Man darf Ehe- und Lebenspartner besuchen und Menschen helfen, die krank sind. Man darf auch draußen Sport machen. Aber man darf sich nur 15 Kilometer weit von der Wohnung entfernen.
- Wenn es eine Ausgangs-Sperre gibt:In der Nacht, zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sind die Regeln strenger. Man darf nur im Notfall aus der Wohnung gehen. Das ist zum Beispiel, wenn man zur Arbeit geht, den Lebenspartner besucht oder Menschen in Not helfen muss.
- Alle müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn sie anderen Menschen draußen begegnen. Das gilt für alle öffentlichen Räume, Gebäude und Transportmittel.
- Restaurants und Kneipen sind im Moment geschlossen. Man darf dort nicht sitzen, essen oder trinken. Restaurants und Kneipen dürfen Essen und Getränke nur abholen lassen. Manchmal wird ein Liefer-Service angeboten.
- Man darf in der Öffentlichkeit keinen Alkohol verteilen oder trinken.
- Im Moment sind alle Freizeit-Einrichtungen geschlossen. Das betrifft Sport, Kunst, Kultur, Wellness und Weiterbildung.
- Dienstleistungen am Körper sind im Moment nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind notwendige medizinische Behandlungen.
- Musik-Veranstaltungen und Konzerte sind aktuell nicht erlaubt.
- Hotels dürfen keine Gäste aufnehmen, die Urlaub machen möchten.
- Kongresse und Messen sowie Volksfeste und Jahrmärkte dürfen nicht stattfinden. Alle Veranstaltungen dieser Art müssen abgesagt werden.
Die Schulen und Kindergärten sind teilweise wieder geöffnet. Für andere Kinder erfolgt eine Not-Betreuung unter bestimmten Voraus-Setzungen.
Die Regeln zeigen wie Besuche in Krankenhaus, Rehabilitations-Einrichtungen, Altenheim und Pflegeheim möglich sind. Diese sind nur kurz erlaubt. Dafür braucht man einen negativen Corona-Test. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein Schnelltest vor Ort ist auch möglich.
Bestimmte Menschen sollten nur im Notfall mit Bus und Bahn fahren. Das sind Menschen mit Erkrankungen oder alte und schwache Menschen.
Fragen und Antworten
Sind Familienfeiern wie Geburtstage erlaubt?
Zu Hause dürfen sich höchstens 2 Haushalte treffen. Das sind die Mitbewohner und nur ein Menschen aus einer anderen Wohnung.
Maske-Tragen für Kinder
Die Pflicht besteht ab dem sechsten Lebens-Jahr auch für Kinder. Auf Spiel-Plätzen erst ab dem zehnten Lebens-Jahr.
Darf ich in eine andere Wohnung umziehen?
Ja, ein Umzug ist möglich. Man kann selbst umziehen oder mit einem Umzugsunternehmen. In beiden Fällen dürfen nur höchstens 5 Menschen aus zwei Haushalten zusammen arbeiten.
Checkliste
Dokumente
Hilfen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher
Entscheidungs-Hilfen bei Krankheits-Zeichen von Kindern und Jugendlichen
Informationen zum Tragen von Masken.
Informationen zum Tragen von Masken und welche Ausnahmen es gibt
Das Sächsische Staats-Ministerium hat folgende Regeln bestimmt
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen
Übersicht für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher
Informationen zur Schließung der Kindertages-Betreuung und Schulen
Wichtige Informationen über die Corona-Schutz-Verordnung
Hier finden Sie wichtige Informationen über die neuen Regeln. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung von dem Land Sachsen
Hilfreiche Links
Land Sachsen
Hauptseite des Freistaates Sachsen zum Coronavirus