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Corona-Hilfe

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Verhalten in Unternehmen

Verhalten in Unternehmen

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corona 4881364 - CC0 Pixabay

Auch Ihr Arbeitgeber hat Pflichten in der Corona-Zeit. In der Firma soll das Infektions-Risiko gering bleiben, Deshalb müssen alle mitarbeiten. So kommen wir alle gut durch diese Zeit. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Schutz- und Fürsorge-Pflicht. Das Risiko für Erkrankungen muss gering bleiben. Gefahren für die Gesundheit sollen in der Firma gering sein. Dafür gibt es sogar ein fest geschriebenes Gesetz. Das steht im dritten Paragrafen des Arbeits-Schutz-Gesetzes.

Die Maßnahmen und Empfehlungen können unterschiedlich sein. Es gibt verschiedene Arten von Betrieben. Sie arbeiten zum Beispiel in einem Betrieb mit viel Kunden-Kontakt. Dann muss der Arbeitgeber Desinfektions-Mittel bereitstellen.
Ihr Arbeitgeber muss Sie über die Hygiene-Maßnahmen informieren. Auch über die Schutz-Vorkehrungen muss er sie informieren. Er muss Ihnen erklären, wie Sie Ansteckungs-Risiken verringern. Es kann Pflicht sein, dass Sie regelmäßig Hände waschen. Jeder Mitarbeiter muss diese Maßnahmen dann einhalten.

Jeder soll sich so gut wie möglich vor einer Infektion schützen. Deshalb empfiehlt die Regierung möglichst von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn das schwierig ist, sind bestimmte Maßnahmen wichtig. In diesen Betrieben muss der Arbeitgeber handeln. Er muss Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits-Schutz festlegen.

Die Gewerkschaft IG Metall gibt hier die wichtigsten Infos. Sie will dass die Beschäftigten sicher arbeiten. „Der Betriebsrat muss mit dem Arbeitgeber sehr schnell Maßnahmen vereinbaren. Diese sollen die Arbeitnehmer vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen. So muss man vorgehen: Gefährdung beurteilen und Maßnahmen nach Arbeitsschutz-Gesetz umsetzen!"

Das Corona-Virus ist ansteckend. Daher muss der Arbeitgeber die Maßnahmen schnell umsetzen. Die Kosten für den Schutz trägt der Arbeitgeber. Das steht im Arbeits-Schutz-Gesetz, Paragraf 3 Absatz 3.

Wichtige Maßnahmen zum Schutze aller Menschen:

  • Halten Sie einen Mindest-Abstand zu den Menschen. Dadurch schützen Sie sich vor dem Corona-Virus. Der Abstand soll ungefähr 2 Meter oder mehr betragen.
  • Der Bund und die Länder haben ein Kontakt-Verbot gegeben. Dieses muss man einhalten. Auch die Regeln zur Ausgangs-Beschränkung von den Ländern muss man einhalten.
  • Sie müssen die Hygiene-Maßnahmen einhalten. Diese sind regelmäßiges Hände-Waschen und Husten in die Ellbogen-Beuge
  • Im Verdachts-Fall rufen Sie bei Ihrem Haus-Arzt an Am Abend oder am Wochenende rufen Sie die Nummer 116117 an. Dies ist der ärztliche Not-Dienst.
  • Sie fühlen sich krank oder hatten Kontakt mit Infizierten., Dann müssen Sie einen Test machen
  • Wenn der Corona-Test positiv ist, muss man in Quarantäne gehen. Quarantäne

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Checkliste

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Dokumente

Corona-Checkliste für Unternehmen

Industrie-und-Handels-kammer München und Oberbayern https://www.ihk-muenchen.de/ihk

📥

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Hilfreiche Links

🖾

Informationen zum Coronavirus



Schutz vor Krankheit – https://www.infektionsschutz.de/

🖾

Corona-Zeit-Planung



Robert Koch-Institut

🖾

Regeln für Unternehmen



🖾

Corona und Arbeits-Schutz: neue Arbeits-Schutz-Regeln für alle



Arbeits-Sicherheit https://www.arbeitssicherheit.de/

🖾

Corona-Fall im Betrieb: Diese Maßnahmen muss man ergreifen



Arbeits-Sicherheit https://www.arbeitssicherheit.de/

🖾

Corona-Maßnahmen zum Arbeits-Schutz im Betrieb



Deutscher Gewerkschafts-Bund https://www.dgb.de/t

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Adressen

🖾

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116117

 

🖾

Hotline der Unabhängigen Patientenberatung

0800 0117722

 

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Corona-Hotline der Stadt Dresden

+49 351 488 5322

 

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