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      Über das Projekt

    🏠 Start > 😷 Corona-Hilfe > 👔 Kurzarbeiter-Geld

    Erklärvideo über den Bereich Kurzarbeitergeld

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    Sie als Arbeitgeber sind von der Corona-Krise oft sehr stark betroffen. Nutzen Sie die vereinfachten Kurzarbeiter-Zuschüsse zur Überbrückung.

    Kurzarbeiter-Geld ist immer dann eine Entlastung, wenn ein Unternehmen unverschuldet in eine Krise geraten ist. Das ist bei der Corona-Pandemie oft der Fall. Auftragsausfälle und Kundenabsagen wegen Corona sind Gründe. Es müssen mindestens 10 % der Mitarbeiter und 10 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters betroffen sein.

    Das Ziel ist, die Mitarbeiter zu halten, anstelle ihnen zu kündigen. Deshalb gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur zu den Lohnkosten. Wegen den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gilt seit dem 18.03.2020 eine Neufassung des Kurzarbeiter-Geldes. Es wurde für Arbeitgeber sehr vereinfacht und mit vorteilhaften Maßnahmen ergänzt.

    Überlegen Sie vorher, bei wem Kurzarbeit Sinn macht, damit die Produktivität Ihres Unternehmens nicht leidet. Führen Sie Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern. Erklären Sie die Gründe, Folgen und Vorteile von Kurzarbeiter-Geld.

    Die Zahlung von Kurzarbeitergeld bezieht sich immer nur auf die als Kurzarbeit angemeldeten Arbeitsstunden. Wenn jemand z. B. von 40 Wochenstunden auf 30 herabgesetzt wird, dann werden diese 30 Stunden ganz normal mit 100 % vom Arbeitgeber vergütet. Nur die restlichen Stunden, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten darf, werden mit Kurzarbeitergeld bezahlt. Hier z. B. 10 Stunden. Für Arbeitnehmer ohne Kind ist das Kurzarbeitergeld 60 % und mit Kind 67 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.

    Eine schriftliche Einverständniserklärung der Mitarbeiter muss bei der Anzeige über Arbeitsausfall mitgesendet werden. Der Arbeitgeber muss das Schreiben verfassen und der Mitarbeiter muss sein Einverständnis bestätigen, z.B. auf einem Schriftstück mit beidseitiger Unterschrift oder aber mittels zwei Emails.

    Kurzarbeitergeld wird von dem Monat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

    Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Überstunden abgegolten werden mit Geld oder Freizeit. Anschließend dürfen die betreffenden Mitarbeiter keine Überstunden mehr machen. Über die betreffenden Monate hinweg müssen tagesgenau Stundenlisten geführt werden.

    Sie müssen wie jeden Monat ganz normal Ihre Gehälter an Ihre Mitarbeiter zahlen. Diese Zahlungen müssen Sie in der Abrechnungsliste dokumentieren und als Anlage dem Antrag beifügen ebenso wie die Stundenlisten. Den Antrag zur Erstattung sollten Sie schnell (spätestens aber innerhalb von 3 Monaten) nach der Zahlungsrunde an die Arbeitsagentur stellen. Dann erhalten Sie das Kurzarbeitergeld zurück. Auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden in Kurzarbeit werden zu 100 % erstattet.

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    Fragen und Antworten

    Das Kurzarbeiter-Geld gilt nur für sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der von der Sozialversicherung befreit ist, hat keinen Anspruch auf Kurzarbeiter-Geld.

    Nein, das geht auf keinen Fall. Wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, ist es zu spät für Kurzarbeiter-Geld. Deshalb reagieren Sie nicht überhastet. Reden Sie mit Ihren Mitarbeitern über die Kurzarbeit als Optionen und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Ziel ist es immer, Kündigungen zu verhindern. Auch wenn ein Mitarbeiter aus Panik selber kündigen will, informieren Sie ihn über diese Option anstelle der Kündigung.

    Bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (ABU) greift die Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse. Während der Erkrankung wird dann die Kurzarbeit ausgesetzt.

    Reden Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Machen Sie ihm klar, dass Sie dann keine andere Chance sehen, den Arbeitsplatz in dieser Form zu erhalten. Wenn Ihr Unternehmen durch Inflexibilität existenzbedrohend gefährdet wird, sind Sie verpflichtet auf Kündigung als letztes Mittel hinzuweisen.

    Die Anzeige des Arbeitsausfalls in Form des entsprechenden Antrags muss definitiv bis zum letzten Tag im Monat bei der Arbeitsagentur eingereicht worden sein. Das geht per Post, per Fax oder per Email. Sorgen Sie sicherheitshalber dafür, dass Sie einen Beleg haben zur pünktlichen Einreichung.

    Das Urlaubsentgelt in der Zeit von Kurzarbeiter-Geld erhält der Mitarbeiter in ungekürztem Umfang. Dieses trifft auch an Feiertagen zu.

    Beschäftigte in Zeitarbeit – sogenannte Leiharbeitnehmer - können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben damit Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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    Checkliste

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    Dokumente

    Anzeige des Arbeitsausfalls

    Formular zur Beantragung des Kurzarbeiter-Geldes durch die Anzeige des Arbeitsausfalls

    📥

    Dokument öffnen

    Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

    Antrag auf Kurzarbeitergeld-Leistung

    Formular zur Erstattung des Kurzarbeiter-Geldes durch die Arbeitsagentur

    📥

    Dokument öffnen

    Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

    Abrechnungsliste

    Formular der Abrechnungsliste für die monatliche Abrechnung als Anlage zur Erstattung

    📥

    Dokument öffnen

    Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/

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    Hilfreiche Links

    🖾

    Video über Kurzarbeitergeld

    Wichtige Informationen verpackt in einem Interview zwischen einem Steuerexperten und einem Unternehmensexperten

    Zur Webseite

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    🖾

    Steuerberater Digital über Kurzarbeit

    Die moderne Steuerberatung Gostomzik liefert wertvolle Informationen über Kurzarbeiter-Geld auf ihrer Webseite in kompakter verständlicher Form. Dort erhalten Sie auch stetig aktuelle Informationen.

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitsagentur

    Über die Internet-Seite der Arbeitsagentur finden Sie aktuelle Informationen zu Kurzarbeit. Dort finden zudem Informationen zu vielen anderen Themen wie Arbeitslosengeld II für Solo-Selbständige und Freiberufler und Arbeitslosengeld I für gekündigte Arbeitnehmer.

    Zur Webseite

    ▶

    Anzeige

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    Adressen

    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Wilhelm-Buck-Str. 2

    01097 Dresden

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    Agentur für Arbeit Sachsen

    +49 371 9118 129

    Sachsen.Arbeitnehmer@arbeitsagentur.de

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitsagentur

     

     

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    VISIOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

    Wehlener Straße 46

    01279 Dresden

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