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Corona-Hilfe

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Neue Finanzhilfen für Unternehmen

Neue Finanzhilfen für Unternehmen

©

corona 4881364 - CC0 Pixabay

Die Corona-Zeit betrifft viele Unternehmen in Deutschland. Der Bund und die Länder haben Hilfs-Programme verkündet. Neue finanzielle Hilfen sind hinzugekommen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Regeln. Hier lesen Sie wer Hilfe beantragen kann. Und auch an wen man sich wenden muss.

Die Regierung hat mehr finanzielle Hilfen eingerichtet. Sie enthalten 3 wichtige Erweiterungen seit November 2020.

Es gibt extra Wirtschafts-Hilfen für Selbständige und Unternehmen. Die Bundes-Regierung unterstützt Firmen, Selbständige, Solo-Selbständige. Sie unterstützt auch Einrichtungen, die von der aktuellen Schließung betroffen sind.

  • Einmalige Auszahlung
  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
  • Unterstützung für junge Unternehmen mit Gründung nach November 2019
  • Erstattungs-Betrag 75 Prozent von dem mittleren Umsatz pro Woche aus November 2019
  • Größere Unternehmen je nach Ober-Grenzen der EU. EU bedeutet Europäische Union.

Die Hilfe ist für kleine und mittel-ständische Unternehmen und Solo-Selbständige. Es gibt auch Hilfe für die Betroffenen von Corona. Zum Beispiel alle, die ihr Geschäft nur geringer betreiben. Auch die, die es ganz eingestellt haben. Der Staat zahlt Zuschüsse als Überbrückungs-Hilfe II. Die Förderung ist verlängert von September bis Dezember 2020. Auch gibt es bessere Bedingungen. Es handelt sich um ein Zuschuss-Programm mit einer Gesamt-Laufzeit von 3 Monaten. Die maximale Förderung ist 150 Tausend Euro. Die digitale Antrag-Stellung erfolgt durch Steuer-Berater oder Wirtschafts-Prüfer.

Die KfW zahlt auch für kleine Unternehmen. KfW bedeutet Kredit-Anstalt für Wieder-Aufbau. Kleine Unternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte. Der Staat stellt einen KfW-Schnellkredit bereit. Dieser gilt für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige.

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Fragen und Antworten

Für diesen Zeit-Raum gelten die neuen Maßnahmen.

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Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 02.11.2020 . Sie gelten nur bis zum 30.11.2020 .

Diese Menschen können die zusätzlichen Wirtschafts-Hilfen in Anspruch nehmen.

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Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Solo-Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt vor Allem die Kultur- und Veranstaltungs-Wirtschaft.

Hier kann man Anträge auf zusätzliche Wirtschafts-Hilfe stellen.



Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antrag-Stellung. Geplant ist, dass Sie die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen können. Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Finanz-Ministeriums.

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Checkliste

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Dokumente

Überbrückungs-Hilfen für kleine und mittel-ständische Unternehmen

Weiter gehende Informationen zu Bedingungen, Umfang und Antrag

📥

Übersicht von dem Bundes-finanz-ministerium für die zusätzliche Wirtschafts-Hilfe

Weiter gehende Informationen zu Bedingungen, Umfang und Antrag

📥

Übersicht zu den neuen Hilfs-Maßnahmen vom Bund

Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmen-Paket

www.bundesregierung.de

📥

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Hilfreiche Links

🖾

KfW-Homepage



Weiterführende Informationen zur Kreditvergabe und Beantragung

🖾

Bundeseinheitliche Plattform



Platt-Form für den Antrag von zusätzlicher Wirtschafts-Hilfe

🖾

Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de



🖾

Überbrückungs-Hilfen für kleine und mittel-ständische Unternehmen



Weiter führende Informationen und Registrierung Antragsteller

🖾

Bundes-ministerium der Finanzen





Adressen

🖾

Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

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