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Für Arbeit-Geber

Für Arbeit-Geber

Helfen Sie Ihren Mitarbeitern in schwierigen Zeiten. Sie werden es Ihnen danken. Hier erfahren Sie Möglichkeiten zur Unterstützung.

Auch durch Bevölkerungs-Entwicklung steigt die Zahl von Menschen die Pflege brauchen jährlich. Das Pflege durch Angehörige in den letzten Jahren steigt ist wenig überraschend. Ein Pflege-Fall kann oft von einem Tag auf den anderen eintreten. Ihre Mitarbeiter haben in solchen Fällen viel Arbeit und müssen Entscheidungen treffen. Der Gesetz-Geber hat Möglichkeiten geschaffen, die Pflege zu organisieren oder selber durchzuführen. Berufliche Auszeit ist in Form von kurzzeitiger Arbeits-Verhinderung, Pflege-Zeit und Familien-Pflege-Zeit möglich. Sie können Ihre Mitarbeiter unterstützen. Sprechen Sie offen mit ihnen. Zeigen Sie Verständnis und suchen Sie individuelle Lösungen.

Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen können:

  • Home-Office: Arbeiten in den eigenen 4 Wänden vereinfacht die Pflege-Situation.
  • Komprimierte Arbeits-Zeit: Sie gehen der Arbeit an 4 statt 5 Tagen nach. Unter Beachtung von Arbeitszeit-Grenzen die im Gesetz festgelegt sind. Das ist nur bei Übernahme von Teil-Verantwortung in der Pflege sinnvoll. wird und kann unter Umständen zu Überarbeitung führen.
  • Rahmen-Zeit: Es gibt einen vorgegebenen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens ist Ihrem Mitarbeiter die flexible Gestaltung von Arbeits-Zeiten möglich. Das Resultat sind Freiräume für Arzt-Besuche, Behörden-Gänge und andere Anforderungen.
  • Arbeitszeit-Organisation: Wenn die pflegende Person abwesend ist, muss die Arbeit weiterlaufen. Es ist wichtig, dass es klare Absprachen im Team gibt. Klare Vorgaben für die Kommunikation und Dokumentation sind eine Grundlage.
  • Arbeitszeit-Konten: Der Mitarbeiter kann flexibel mit seinem Zeit-Konto umgehen. Um Phasen mit erhöhtem Pflege-Einsatz abzufangen.
  • Kurzfristig Frei-Stellungen gewähren: Es gibt ein Pflegezeit-Gesetz. Das Gesetz kann die Arbeits-Zeit unterbrechen. Diese Unterbrechung kann man bei einem dringenden Pflege-Fall bekommen. Die Unterbrechung kann bis zu 10 Tagen lang sein. Es gibt für Angestellte einen Anspruch auf Zahlung von Pflege-Unterstützungs-Geld. Der Anspruch richtet sich nach Paragraph 44a Absatz 3 SGB XI. Manche Unternehmen weiten das auf 20 Tage aus. Der Mitarbeiter verpflichtet sich dann zu einem Ausgleich. Der Ausgleich kann zum Beispiel sein:
  • Überstunden
  • Rückzahlung des 13. Monats-Gehaltes
  • Wissens-Management: Unternehmen können auch Kurse oder Vorträge zu dem Thema anbieten. Die Mitarbeiter erhalten so wertvolle Tipps für solche Lebens-Situationen.
  • Vertrauens-Person: Zum Beispiel: Pflegt ein Mitarbeiter einen Angehörigen. Dann möchte er oft gern mit einem Menschen sprechen, der ihn versteht. Das ist eine Vertrauens-Person. Dafür kann man in der Firma eine Person festlegen. Diese Person soll Erfahrung mitbringen. Die Person viel zu dem Thema wissen und einfühlend sein.

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Fragen und Antworten

Was ist Pflegezeit?

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Pflegezeit ist ein Freistellungsanspruch von bis zu sechs Monaten ohne Lohnersatzleistung. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn ein naher Angehöriger mit (voraussichtlich) mindestens Pflegestufe 1 häuslich gepflegt werden soll. Die Ankündigungsfrist für eine Inanspruchnahme beträgt zehn Arbeitstage. Auf Antrag vergibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen an die pflegende Person. Dieser Rechtsanspruch für die Freistellung gilt nur für Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern (also ab 16 Mitarbeitern). Ein Betrieb mit 15 oder unter 15 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

Was ist Familienpflegezeit?

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Die Familienpflegezeit ist auch ein Freistellungsanspruch. Es muss jedoch mindestens 15 Stunden wöchentlich (oder im wöchentlichen Jahresdurchschnitt) gearbeitet werden. Die maximale Anspruchsdauer ist zwei Jahre. Eine Familienpflegezeit wird möglich in einem Betrieb ab 26 Beschäftigten. Auch hier kann wie bei der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen vor Inanspruchnahme. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit und die Dauer, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. Ein Betrieb mit 25 oder weniger als 25 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

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Checkliste

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Dokumente

Ratgeber für Arbeitgeber über Mitarbeiter zwischen Job und Pflege – Handelskammer Hamburg

Die Handelskammer Hamburg bietet hier eine detaillierte Broschüre mit sehr vielen Informationen und Tipps für Arbeitgeber. Anhand von konkreten Beispielen werden die Möglichkeiten der Unterstützung von Mitarbeitern zwischen Job und Pflege aufgezeigt.

Handelskammer Hamburg - www.hk24.de

📥

Checkliste für die Freistellungen bei Pflegezeit und Familienpflegezeit - BMFSFJ

Die Plattform „Wege zu Pflege“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bietet hier eine sehr hilfreiche Checkliste zu allen wichtigen Punkten zur Freistellung für Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die Checkliste ist aufgebaut worden auf Basis des Pflegezeitgesetzes und des Familiengesetzes.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.wege-zur-pflege.de

📥

Infoblatt für Arbeitgeber zum Pflegeunterstützungsgeld

Einer Ihrer Arbeitnehmer hat eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen beantragt? In diesem Infoblatt der Techniker Krankenkasse finden Sie viele hilfreiche Informationen besonders als Arbeitgeber.

Techniker Krankenkasse – www.tk.de

📥

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Hilfreiche Links

Logo vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Musterformular-Sammlung - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



Hier finden Sie als direkte Unterstützung vom BMFSFJ eine Formularsammlung von vielen hilfreichen Formularen, die Sie einsetzen können. Von Formularen zur Freistellung, für ärztliche Bescheinigungen, für Darlehen oder Unterstützungsgeld ist alles dabei.

Logo vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Pflege und Beruf vereinbaren - Bundesministerium für Arbeit und Soziales



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet hier detaillierte Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Informationen sind arbeitsrechtlich validiert.

Logo vom Freistaat Sachsen

Informationen für Arbeitgeber rund um das Thema Pflege



Wissen rund um die Pflege für Arbeitgeber von pflegenden Angehörigen

Logo vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wege zur Pflege - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



Die Plattform Wege zur Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine Vielzahl von Informationen und unterstützenden Maßnahmen für Menschen in Pflegeverantwortung. Die Seite unterstützt sowohl Betroffene als auch Pflegende.

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Land Sachsen PflegeNetz

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Adressen

Logo vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

030 20179131 - Pflegetelefon des BMFSFJ

Pflege-Telefon 030 20179131

Berlin

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Pflegekoordinatoren Sachsen

Junghansstraße 2

01277 Dresden

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit Dresden

Henriette-Heber-Str. 6

01069 Dresden

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Bereich Arbeit und Soziales Stadt Dresden

Henriette-Heber-Straße 6

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