Für Arbeitgeber
Auch aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen jährlich. Es ist nicht verwunderlich, dass die Pflege durch Angehörige in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen ist. Ein Pflegefall kann oft von einem Tag auf den anderen eintreten. Ihre Mitarbeiter haben in einem solchen Fall alle Hände voll zu tun und Entscheidungen zu treffen. Der Gesetzgeber hat allerlei Möglichkeiten geschaffen, die Pflege der Angehörigen zu organisieren oder selber durchzuführen. Berufliche Auszeit ist in Form von kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit möglich. Sie können Ihre Mitarbeiter unterstützen, indem Sie mit ihnen offen sprechen, Verständnis zeigen und individuelle Lösungen suchen.
Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen können:
- Home-Office: Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden vereinfacht die Pflegesituation.
- Komprimierte Arbeitszeit: mierte Arbeitszeit: Der Vollzeitbeschäftigung wird, (unter Beachtung der Arbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes) in vier statt fünf Arbeitstagen, nachgegangen. Das ist nur sinnvoll, wenn eine Teilverantwortung in der Pflege übernommen wird und kann unter Umständen zu Überarbeitung führen.
- Rahmenzeit: Es gibt einen vorgegebenen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens hat Ihr Mitarbeiter die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung seiner Arbeitszeit. Das Resultat sind Freiräume für Arztbesuche, Behördengänge und andere Anforderungen.
- Arbeitszeitorganisation: Wenn die pflegende Person nicht anwesend ist, muss die Arbeit weiterlaufen. Es ist wichtig, dass es klare Absprachen im Team gibt. Klare Vorgaben für die Kommunikation und Dokumentation sind eine Voraussetzung.
- Arbeitszeitkonten: Der Mitarbeiter kann flexibel mit seinem Zeitkonto agieren, um Phasen mit erhöhtem Pflegeaufwand abzufangen.
- Kurzfristig gewährte Freistellungen: Das Pflegezeitgesetz gewährt schon eine Unterbrechung der Arbeitszeit von zehn Tagen bei einem akuten Pflegefall. Ein Anspruch der Beschäftigten auf Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach § 44a Absatz 3 SGB XI. Manche Unternehmen weiten das auf 20 Tage aus. Der Mitarbeiter verpflichtet sich jedoch im Gegenzug zu einem Ausgleich durch Überstunden oder Rückzahlung des 13. Monatsgehaltes.
- Wissensmanagement: Unternehmen können auch Kurse oder Vorträge zu dem Thema anbieten. Die Mitarbeiter erhalten so wertvolle Tipps für derartige Lebenssituationen.
- Vertrauensperson: Ein Mitarbeiter, der einen Angehörigen pflegt, möchte sich oft gern jemandem anvertrauen, der ihn versteht. Dafür kann intern ein fester Ansprechpartner bestimmt werden, am besten jemand, der Erfahrung mitbringt und kompetent und einfühlend mit dem Thema umgeht.
Fragen und Antworten
Was ist Pflegezeit?
Pflegezeit ist ein Freistellungsanspruch von bis zu sechs Monaten ohne Lohnersatzleistung. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn ein naher Angehöriger mit (voraussichtlich) mindestens Pflegestufe 1 häuslich gepflegt werden soll. Die Ankündigungsfrist für eine Inanspruchnahme beträgt zehn Arbeitstage. Auf Antrag vergibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen an die pflegende Person. Dieser Rechtsanspruch für die Freistellung gilt nur für Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern (also ab 16 Mitarbeitern). Ein Betrieb mit 15 oder unter 15 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.
Was ist Familienpflegezeit?
Die Familienpflegezeit ist auch ein Freistellungsanspruch. Es muss jedoch mindestens 15 Stunden wöchentlich (oder im wöchentlichen Jahresdurchschnitt) gearbeitet werden. Die maximale Anspruchsdauer ist zwei Jahre. Eine Familienpflegezeit wird möglich in einem Betrieb ab 26 Beschäftigten. Auch hier kann wie bei der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen vor Inanspruchnahme. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit und die Dauer, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. Ein Betrieb mit 25 oder weniger als 25 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.
Checkliste
Dokumente
Ratgeber für Arbeitgeber über Mitarbeiter zwischen Job und Pflege – Handelskammer Hamburg
Die Handelskammer Hamburg bietet hier eine detaillierte Broschüre mit sehr vielen Informationen und Tipps für Arbeitgeber. Anhand von konkreten Beispielen werden die Möglichkeiten der Unterstützung von Mitarbeitern zwischen Job und Pflege aufgezeigt.
Handelskammer Hamburg - www.hk24.de
Checkliste für die Freistellungen bei Pflegezeit und Familienpflegezeit - BMFSFJ
Die Plattform „Wege zu Pflege“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bietet hier eine sehr hilfreiche Checkliste zu allen wichtigen Punkten zur Freistellung für Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die Checkliste ist aufgebaut worden auf Basis des Pflegezeitgesetzes und des Familiengesetzes.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.wege-zur-pflege.de
Infoblatt für Arbeitgeber zum Pflegeunterstützungsgeld
Einer Ihrer Arbeitnehmer hat eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen beantragt? In diesem Infoblatt der Techniker Krankenkasse finden Sie viele hilfreiche Informationen besonders als Arbeitgeber.
Techniker Krankenkasse – www.tk.de
Hilfreiche Links
Musterformular-Sammlung - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hier finden Sie als direkte Unterstützung vom BMFSFJ eine Formularsammlung von vielen hilfreichen Formularen, die Sie einsetzen können. Von Formularen zur Freistellung, für ärztliche Bescheinigungen, für Darlehen oder Unterstützungsgeld ist alles dabei.
Pflege und Beruf vereinbaren - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet hier detaillierte Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Informationen sind arbeitsrechtlich validiert.
Informationen für Arbeitgeber rund um das Thema Pflege
Wissen rund um die Pflege für Arbeitgeber von pflegenden Angehörigen
Wege zur Pflege - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Plattform Wege zur Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine Vielzahl von Informationen und unterstützenden Maßnahmen für Menschen in Pflegeverantwortung. Die Seite unterstützt sowohl Betroffene als auch Pflegende.
Land Sachsen PflegeNetz
Adressen
030 20179131 - Pflegetelefon des BMFSFJ
Pflege-Telefon 030 20179131
Berlin
SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Pflegekoordinatoren Sachsen
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Agentur für Arbeit Dresden
Henriette-Heber-Str. 6
01069 Dresden
Bereich Arbeit und Soziales Stadt Dresden
Henriette-Heber-Straße 6
01069 Dresden