Vor-Sorge und Voll-Macht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr selbst können? Das ist eine sehr wichtige Frage. Leider kann es in jedem Alter dazu kommen, dass eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung gebraucht wird, deshalb seien Sie vorbereitet und setzten Sie sich mit dem Thema auseinander.
Patientenverfügung bedeutet, dass nur die in der Patientenverfügung genannten Bevollmächtigten im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit des Patienten entscheiden dürfen, welche Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe stattfinden oder nicht stattfinden dürfen. Dabei müssen die Bevollmächtigten die in der Patientenverfügung schriftlich niedergelegten Wünsche des Patienten bei der Behandlungsentscheidung beachten.
Wichtig! – Man muss die Verfügung ausstellen, solange man körperlich gesund und im Besitz seiner vollen geistigen Gesundheit, also einwilligungsfähig ist; denn nur dann ist diese auch rechtswirksam.
Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
In der Patientenverfügung ist geregelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Diese Verfügung tritt nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können im Falle einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall.
Solch eine Verfügung muss schriftlich mit Datum festgehalten sein. Sie muss von Ihnen unterschrieben werden und ist für Ärzte verbindlich. Sinnvoll ist es, sich mit Ihrem Arzt zu beraten. Unterrichten Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche, wenn möglich. Eine Kopie kann beim Arzt und/oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Wenn man sich wegen der Formulierungen unsicher ist oder familiäre Umstände dafürsprechen, kann man auch eine gebührenpflichtige Beurkundung beim Notar machen lassen.
Zahlreiche Portale verfügen über digitale Musterformulare sowie Informationsbroschüren. Auch bei städtischen Einrichtungen oder Sozialverbänden gibt es Informationen.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person, in Ihrem Namen Verträge abzuschließen und für Sie Entscheidungen zu treffen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie sollten dieser Person Vertrauen schenken.
Inhalte dieser Vollmacht können sein:
- Finanzielle Angelegenheiten
- Heimunterbringung
- Umsetzung einer Patientenverfügung
- Andere Dinge des täglichen Lebens
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich und von Ihnen unterschrieben sein. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist sinnvoll. Zwingend notwendig wird sie beim Kauf oder Verkauf von Wohneigentum oder Grundstücken. Die Person Ihres Vertrauens sollte in Ihrer Nähe wohnen; denn regelmäßiger Kontakt zu Ärzten, Betreuern oder den Banken kann notwendig werden. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Liegt keine Vollmacht vor und können Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, entscheidet das Amtsgericht über die Einsetzung eines amtlichen Betreuers.
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, welche Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer werden soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können und keine andere Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Gericht prüft den Wunsch und setzt den Betreuer für rechtliche Belange ein, für die Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Diese Verfügung sollte schriftlich und von Ihnen unterschrieben vorliegen.
Fragen und Antworten
Was wird in einer Patienten-Verfügung geregelt?
In der Patientenverfügung ist geregelt, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall wünschen und welche nicht – sofern Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Solch eine Verfügung muss schriftlich mit Datum festgehalten, von Ihnen unterschrieben werden und ist für Ärzte verbindlich. Sinnvoll wäre auch, sich mit Ihrem Arzt zu beraten und eine oder mehrere Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche zu unterrichten. Eine Kopie kann beim Arzt und/oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Möglich ist auch eine gebührenpflichtige Beurkundung beim Notar.
Checkliste
Dokumente
Vorsorge-Vollmacht zum Ausdrucken
Hier erhalten Sie eine Vorsorge-Vollmacht als Dokument zum Ausdrucken und selber ausfüllen. Die Form entspricht den offiziellen Anforderungen.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - www.bmjv.de
Patientenverfügung
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - www.bmjv.de
Textbausteine für Patientenverfügung
Anregungen und Formulierungshilfen für eine Patientenverfügung.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - www.bmjv.de
Betreuungsrecht
Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - www.bmjv.de
Der große Vorsorgeberater – Online Broschüre
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Sorgerechtsverfügung
Testament und Erbfolge
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat - www.bestellen.bayern.de
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Online Broschüre
Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat - www.bestellen.bayern.de
Hilfreiche Links
Anwaltssuche in Dresden - Dresdner AnwaltVerein e.V.
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Verschiedene Testamente als Muster
Über diese Website von bestattung.de erhalten Sie eine Vielzahl von Mustern für Testamente.
Rechtsberatungsstellen in Sachsen – Justiz in Sachsen
In mehreren sächsischen Städten bieten in anwaltlichen Beratungsstellen eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürger an.
Adressen
030 20179131 - Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Pflege-Telefon 030 20179131
Berlin
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SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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