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Neue Finanzhilfen für Unternehmen

Neue Finanzhilfen für Unternehmen

©

corona 4881364 - CC0 Pixabay

Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Neue finanzielle Hilfen sind hinzugekommen. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der jüngsten Instrumente der Bundesregierung.

Die finanziellen Hilfen der Bundesregierung werden ergänzt und bestehen derzeit, Stand November 2020, aus drei wichtigen Erweiterungen.

Es gibt außerordentliche Wirtschaftshilfen für Selbständige und Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Selbständige, Soloselbständige und Einrichtungen, die von der aktuellen, temporären Schließung betroffen sind.

  • Einmalige Auszahlung
  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unterstützung für junge Unternehmen mit Gründung nach November 2019
  • Erstattungsbetrag 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus November 2019
  • Größere Unternehmen nach Maßgabe Obergrenzen der EU

Zudem gibt es Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige. Für Betroffene, die den Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie komplett einstellen oder stark herunterfahren mussten. Gezahlt werden Zuschüsse als Überbrückungshilfe II, die Förderung wurde von September bis Dezember 2020 verlängert sowie die Konditionen verbessert. Es handelt sich um ein Zuschussprogramm mit einer Gesamtlaufzeit von drei Monaten mit einer maximalen Förderung in Höhe von 150.000 Euro. Die digitale Antragstellung erfolgt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die Schnellkredite der KfW gibt es nun auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Es wird ein KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Soloselbständige bereitgestellt.

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Fragen und Antworten

Für welchen Zeitraum gelten die neuen Maßnahmen?

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Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 2. November und sind bis zum 30. November befristet.

Wer kann die außerordentlichen Wirtschaftshilfen in Anspruch nehmen?



Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Wo können Anträge auf außerordentliche Wirtschaftshilfen gestellt werden?



Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antragstellung. Geplant ist, dass die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums.

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Checkliste

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Dokumente

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag

📥

Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag

📥

Übersicht des Bundes zu den neuen Hilfsmaßnahmen

Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmenpaket

www.bundesregierung.de

📥

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Hilfreiche Links

🖾

KfW-Homepage



Weiterführende Informationen zur Kreditvergabe und Beantragung

🖾

Bundeseinheitliche Plattform



Plattform zur Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.

🖾

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie



🖾

Anträge Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen



Weiterführende Informationen und Registrierung Antragsteller

🖾

Bundesministerium der Finanzen





Adressen

🖾

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

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