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Hygieneregeln für Sachsen

Hygieneregeln für Sachsen

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corona 4881364 - CC0 Pixabay

Zum Schutz vor Ausbreitung von Corona wurde von der Sächsischen Regierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt seit dem 02. November bis auf weiteres. Sie sieht Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Einrichtungen sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vor. Insbesondere den Hygienemaßnahmen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Für die meisten Menschen gehören die Hygienemaßnahmen mittlerweile zum Alltag dazu. Die Einhaltung der AHA+A Regeln ist ein wichtiges Instrument, damit die Neuinfektionszahlen nicht weiter steigen. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, das Tragen einer Alltagsmaske, die Einhaltung von Hygieneregeln, wie etwa gründliches Händewaschen und wenn möglich die Nutzung der Corona-Warn-App.
Bei größeren Menschenansammlungen bzw. in Situationen, in denen das Einhalten des Mindestabstandes schwirig wird, sollte eine Alltagsmaske getragen werden. Dazu haben die meisten Bundesländer das Tragen einer Maske auf Fußgängerzonen erweitert, so auch der Freistaat Sachsen.
Die weiteren Vorsichtsmaßnahmen umfassen u.a. gründliches Händewaschen, den Verzicht auf Händeschütteln zur Begrüßung und das Husten bzw. Niesen in die Armbeuge.

Dem Lüften von Räumen kommt im Herbst und Winter eine besondere Bedeutung zu. Diese Maßnahme soll Ansteckungen minimieren und somit die Menschen schützen. Insbesondere am Arbeitsplatz und in den Schulen sollte auf regelmäßiges Lüften geachtet werden. Auch sollten Besprechungen in größere Räume für die Einhaltung des Mindestabstandes verlegt werden. Als zusätzlichen Schutz können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg zum Arbeitsplatz und in Besprechungen eine Maske tragen.

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Fragen und Antworten

Muss ich in der Öffentlichkeit eine Maske tragen?

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Es sollte bei jedem Kontakt, bei dem der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere beim Einkaufen, bei der Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen

Gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske auch für Kinder?



Die Pflicht besteht ab dem sechsten Lebensjahr auch für Kinder. Auf Spielplätzen erst ab dem zehnten Lebensjahr.

Gilt der Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Menschen weiterhin?



Ja, dieser Abstand gilt weiterhin, sowie alle weiteren Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona.

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Checkliste

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Dokumente

FAQ zur Corona-Schutz-Verordnung

Hier finden Sie die wichtigsten FAQs zu der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen

Land Sachsen - www.sachsen.de

📥

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen

Land Sachsen - www.sachsen.de

📥

Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Informationen zum Tragen einer Maske und welche Ausnahmen es gibt

Land Sachsen - www.sachsen.de

📥

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Hilfreiche Links

🖾

Hygienregeln für Kinder einfach erklärt



Eine praktische Erklärung für Eltern und Kinder zum Einhalten und Umsetzen der Hygieneregeln

Logo vom Freistaat Sachsen

Hauptseite des Freistaates Sachen zum Coronavirus



🖾

Informationen rund um das Coronavirus



Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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