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    Arbeits-Markt

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    Beenden des Arbeits-Vertrages

    Bild von der Hauptkategorie Arbeitsmarkt

    Die korrekte Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist an viele Formalitäten und korrekte Abläufe gebunden.

    Video zum Inhalt - Kündigung

    Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen können entweder geplant oder ungeplant passieren. Eine geplante Kündigung meint an dieser Stelle, dass die Beschäftigung von Anfang an zeitlich begrenzt war und dies auch im Arbeitsvertrag so festgehalten wurde. Dies stellt also eigentlich keine Kündigung im klassischen Sinne dar.

    Sehen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer keine Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, so haben beide Seiten das Recht zur Kündigung entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Gründe hierfür können z. B. die generelle Arbeitssituation sein, wirtschaftliche Gründe seitens des Arbeitgebers, wiederholte Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und vieles mehr.

    Eine Kündigung muss immer schriftlich und fristgerecht erfolgen. Die Gründe, ob durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen, sind dafür erst mal egal. Die Angabe von Kündigungsgründen ist nur dann erforderlich, wenn die Kündigung außerordentlich erfolgt, also z. B. aus arbeitsrechtlichen Gründen, was dann ggf. auch die Aufhebung der Kündigungsfrist bedeuten kann.

    Es gibt Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz haben, dazu gehören z. B. : Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung, Personen in Elternzeit, Personen in Pflegezeit, Schwerbehinderte, Schwerbehindertenvertreter und weiter.

    Da hierzulande die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sehr komplex sein können, sollten Sie sich im Kündigungsfall grundsätzlich Hilfe von qualifizierten Beratern holen. Diese Berater finden Sie z. B. bei der Agentur für Arbeit, bei Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften sowie unterschiedlichen Hilfsorganisationen und Vereinen.

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    Fragen und Antworten

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung.
    Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht.
    Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und dazu benötigt er einen Grund. Lassen Sie sich also ggf. nicht unter Druck setzen.

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    Dokumente

    Kündigungsschutz - Broschüre

    Da Arbeitnehmer wirtschaftlich, im Rahmen des Arbeitsvertrags, vom Arbeitgeber abhängig sind benötigen sie Schutz. Hier wird der Kündigungsschutz erklärt.

    📥

    Dokument öffnen

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales - www.bmas.de

    Merkblatt Kündigung

    Rechtsgrundlagen zu einer Kündigung auf dem Stand von 2018

    📥

    Dokument öffnen

    Industrie- und Handelskammer Dresden - www.dresden.ihk.de

    Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

    Informationen zu einem korrekten und rechtlich einwandfreien Kündigungsschreiben

    📥

    Dokument öffnen

    InStaff & Jobs GmbH - www.instaff.jobs

    Muster – Aufhebungsvertrag

    Ein Aufhebungsvertrag ist die Option zur Kündigung. Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht

    📥

    Dokument öffnen

    www.karrierebibel.de

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    Hilfreiche Links

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Kündigung, Abfindung, Freistellung – Bundesagentur für Arbeit

    Umfassende Informationen zum möglichen Ende eines Arbeitsverhältnisses und dessen Folgen

    Zur Webseite

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    Logo von Beratungsstellen in Dresden

    Beratungsstellen für rechtliche Probleme in Dresden

    Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich.

    Zur Webseite

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    Logo vom Deutschen Gewerkschaftsbund

    Gewerkschaftsinformationen Kündigung und Kündigungsschutz - DGB

    Informationen zu Kündigungen und dem Schutz davor

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Fachanwalt.de

    Rechtsanwälte Arbeitsrecht Dresden – fachanwalt.de

    Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich – Spezialgebiet Arbeitsrecht

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    Anwaltssuche in Dresden - anwaltverein-dresden.de

    Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich.

    Zur Webseite

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    Illustration Dresden Silhouette

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    Adressen

    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Wilhelm-Buck-Str. 2

    01097 Dresden

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Agentur für Arbeit Dresden

    Henriette-Heber-Straße 6

    01069 Dresden

    Logo von der Stadt Dresden

    Arbeitsgericht Dresden

    Hans-Oster-Straße 4

    01099 Dresden

    Logo vom Deutschen Gewerkschaftsbund

    DGB-Bezirk Sachsen

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    Logo von IHK Dresden

    IHK - Industrie- und Handelskammer Dresden

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    Logo vom Jobcenter Dresden

    Jobcenter Dresden

    Budapester Str. 30

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