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Video zum Inhalt - Kündigung

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Die korrekte Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist an viele Formalitäten und korrekte Abläufe gebunden.

Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen können entweder geplant oder ungeplant passieren. Eine geplante Kündigung meint an dieser Stelle, dass die Beschäftigung von Anfang an zeitlich begrenzt war und dies auch im Arbeitsvertrag so festgehalten wurde. Dies stellt also eigentlich keine Kündigung im klassischen Sinne dar.

Sehen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer keine Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, so haben beide Seiten das Recht zur Kündigung entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Gründe hierfür können z. B. die generelle Arbeitssituation sein, wirtschaftliche Gründe seitens des Arbeitgebers, wiederholte Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und vieles mehr.

Eine Kündigung muss immer schriftlich und fristgerecht erfolgen. Die Gründe, ob durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen, sind dafür erst mal egal. Die Angabe von Kündigungsgründen ist nur dann erforderlich, wenn die Kündigung außerordentlich erfolgt, also z. B. aus arbeitsrechtlichen Gründen, was dann ggf. auch die Aufhebung der Kündigungsfrist bedeuten kann.

Es gibt Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz haben, dazu gehören z. B. : Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung, Personen in Elternzeit, Personen in Pflegezeit, Schwerbehinderte, Schwerbehindertenvertreter und weiter.

Da hierzulande die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sehr komplex sein können, sollten Sie sich im Kündigungsfall grundsätzlich Hilfe von qualifizierten Beratern holen. Diese Berater finden Sie z. B. bei der Agentur für Arbeit, bei Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften sowie unterschiedlichen Hilfsorganisationen und Vereinen.

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Fragen und Antworten

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

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Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung.
Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht.
Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und dazu benötigt er einen Grund. Lassen Sie sich also ggf. nicht unter Druck setzen.

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Checkliste

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Dokumente

Kündigungsschutz - Broschüre

Da Arbeitnehmer wirtschaftlich, im Rahmen des Arbeitsvertrags, vom Arbeitgeber abhängig sind benötigen sie Schutz. Hier wird der Kündigungsschutz erklärt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - www.bmas.de

📥

Merkblatt Kündigung

Rechtsgrundlagen zu einer Kündigung auf dem Stand von 2018

Industrie- und Handelskammer Dresden - www.dresden.ihk.de

📥

Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Informationen zu einem korrekten und rechtlich einwandfreien Kündigungsschreiben

InStaff & Jobs GmbH - www.instaff.jobs

📥

Muster – Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist die Option zur Kündigung. Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht

www.karrierebibel.de

📥

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Hilfreiche Links

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Kündigung, Abfindung, Freistellung – Bundesagentur für Arbeit

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Umfassende Informationen zum möglichen Ende eines Arbeitsverhältnisses und dessen Folgen

Logo von Beratungsstellen in Dresden

Beratungsstellen für rechtliche Probleme in Dresden



Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich.

Logo vom Deutschen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaftsinformationen Kündigung und Kündigungsschutz - DGB



Informationen zu Kündigungen und dem Schutz davor

🖾

Anwaltssuche in Dresden - anwaltverein-dresden.de



Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich.

Logo von Fachanwalt.de

Rechtsanwälte Arbeitsrecht Dresden – fachanwalt.de



Bei einseitigen Kündigungen ist rechtliche Beratung oft unumgänglich – Spezialgebiet Arbeitsrecht



Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit Dresden

Henriette-Heber-Straße 6

01069 Dresden

Logo von der Stadt Dresden

Arbeitsgericht Dresden

Hans-Oster-Straße 4

01099 Dresden

Logo vom Deutschen Gewerkschaftsbund

DGB-Bezirk Sachsen

Schützenplatz 14

01067 Dresden

Logo von IHK Dresden

IHK - Industrie- und Handelskammer Dresden

Langer Weg 4

01239 Dresden

Logo vom Jobcenter Dresden

Jobcenter Dresden

Budapester Str. 30

01069 Dresden

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Dresdner Anwalt-Verein e.V.

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Rechtsanwaltskammer Sachsen

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