Finanzhilfen für Privatpersonen
Neben anderen Problemen ist oft das Finanzielle eine große Belastung. Gehen Sie mit Ruhe und Bedacht die nächsten Schritte an. Sie sind nicht allein, einige Firmen und auch der Staat bieten schon Hilfen an.Die meisten Vermieter bieten ihren Mietern jetzt Hilfe an, bezüglich der Mietzahlung. Der Staat hat hier erlassen das kein Mieter, der durch Corona in Mietschulden kommt, gekündigt werden darf. Beides hilft gegen den finanziellen Druck.Steuerstundung oder Herabsetzen von Steuer-Vorauszahlungen betrifft weitestgehend Freiberufler und Unternehmer. Da eine Steuerstundung zum aktuellen Stand nur für Unternehmen und Selbstständige kostenfrei ist.Selbstständige können eine Finanzhilfe bei nicht gedeckten Betriebsausgaben beantragen. Auch Soforthilfen stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.Möglich sind auch Bonuszahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer während der Krise. Laut Bundesfinanzministerium kann Ihr Arbeitgeber Ihnen Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das gilt vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020.Ihr Arbeitgeber kann für eine kurzfristige Kinderbetreuung die Kosten übernehmen. Das können bis zu 600 Euro im Jahr sein, steuer- und sozialversicherungsfrei, auch wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.Sollten Sie gar nicht arbeiten können, weil sie auf ihre Kinder aufpassen müssen, können Sie Lohnersatz beantragen. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu 6 Wochen. Das Geld bekommen sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser stellt bei der zuständigen Landesbehörde den Erstattungsantrag.Familien mit kleinen Kindern können den Notfall-Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Er ist von verschiedenen Faktoren abhängig.Mit dem Kurzarbeitergeld wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber beantragen.Menschen die ohne Arbeit dastehen oder ohne Einkommen haben jetzt einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Wer zwischen dem 01.03. und dem 30.06.2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und über kein Vermögen verfügt darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.Für Studierende die BAFöG beziehen ist jetzt auch wichtig zu wissen, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt.
Domande e risposte
Chi paga il mio stipendio se sono in quarantena?
Il vostro datore di lavoro deve continuare a pagare il vostro stipendio per 6 settimane se siete in quarantena.
A quanto ammonta l'indennità di lavoro a tempo parziale?
L'indennità di lavoro a tempo parziale per i dipendenti con figli è pari al 67% dello stipendio netto. I dipendenti senza figli ricevono il 60% dello stipendio netto.
elenco
Documenti
Uno scudo protettivo per i dipendenti e le aziende
Pacchetto di misure per mitigare gli effetti del virus corona.
Ministero Federale dell'Economia e dell'Energia - https://www.bmwi.de/
Domande frequenti Catalogo sulla crisi di Corona
Un documento con le domande più frequenti in tempi di crisi della Corona.
Camera federale dei consulenti fiscali - www.bstbk.de
Link utili
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Sostegno finanziario durante la crisi
Una pagina sulle misure del governo federale in materia di aiuti finanziari ai dipendenti.
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Informazioni per i dipendenti
Informazioni generali utili sul virus corona, anche per i dipendenti.
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Scudo di protezione a corona
Panoramica del pacchetto di misure adottate dal Ministero federale delle finanze.
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corona 4881364 - CC0 Pixabay
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