Start Notfall-Hilfe Für Arbeitgeber
Das Video zum Text - Für Arbeitgeber
Fragen und Antworten
Ja! Ein Unternehmen hat einen Freibetrag von 600 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Verfügung. Diese steuerfreien Beihilfen können nur in Notfällen geleistet werden. Als Notfall gilt zum Beispiel Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen und Vermögensverluste durch höhere Gewalt (zum Beispiel Hochwasser, Brand), ferner die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft beziehungsweise einer Haftung.
Checkliste
Dokumente
Erste Hilfe im Betrieb – DGUV Information 204-022
Die DGUV Information wendet sich an jede Person, die daran mitwirkt, dass bei Unfällen im Betrieb wirksame erste Hilfe geleistet wird.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - https://publikationen.dguv.de
Erste Hilfe Ausbildung
In der Erste-Hilfe-Ausbildung werden im ersten Schritt die Grundlagen der Ersten Hilfe vermittelt. Weiterführend gibt es die Erste-Hilfe-Fortbildung, welche dann zur regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse nötig ist.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - https://publikationen.dguv.de
Notfall-Handbuch für Unternehmen
Ein gut aufbereitetes Handbuch der IHK Dresden zu Notfall-Management für Unternehmen wird hier kostenlos angeboten.
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IHK Dresden – www.dresden-ihk.de
Hilfreiche Links

Verschiedene Erste-Hilfe-Kurse beim DRK
In den verschiedenen Kursen vom Deutschen Roten Kreuz können Sie das richtige Verhalten in Notfällen erlernen.
Zur Webseite
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Giftnotruf - Alle Nummern in allen Bundesländern
Liste der Telefonnummern aller Bundesländer
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Erste-Hilfe-Kurse bei den Maltesern
Beim Malteser Hilfsdient können Sie auch Erste-Hilfe-Kurse belegen.
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