Tod und Trauerbegleitung
Wenn uns der Tod eines Familienangehörigen trifft, benötigen wir Hilfe. Das gilt im Besonderen, wenn er uns unvorbereitet trifft. Gibt es eine Vorsorge-Vollmacht, worin der Verstorbene Wünsche hinsichtlich seiner Bestattung festgelegt hat? Trotz Schock und Trauer müssen wir uns um gefühlt 1000 Dinge kümmern. Die Bestattung will organisiert sein, Freunde und Verwandte des Verstorbenen informiert und die Todesanzeige gestaltet werden, um nur ein paar wenige aufzuzählen. Organisation bedeutet erst mal Ablenkung und ist nach dem Verlust eines geliebten Menschen vielleicht nicht das Schlechteste. Doch was genau kommt auf Sie zu?
Der Angehörige ist in seiner Wohnung verstorben. Rufen Sie in diesem Fall einen Arzt, um den Totenschein ausstellen zu lassen. Diesen benötigen Sie später zur Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt. Im Krankenhaus erledigen das die Ärzte automatisch. Kümmern Sie sich danach, schnellst möglich um einen Bestatter. Dieser hilft Ihnen bei der Auswahl der Bestattungsart, Blumen, Musik etc. Freunde und Verwandte müssen informiert werden. Aber auch Arbeitgeber, Versicherer, Vereine, Vermieter. Der nächste Schritt wäre sich, um das Erbe des Toten Gedanken zu machen. Hier ist zu klären: Gibt es ein Testament? Wenn Ihnen ein Testament vorliegt, bringen Sie es zum Nachlassgericht. Sollte es bei einem Notar oder bei Gericht hinterlegt sein, müssen Sie sich zunächst darum nicht kümmern.
Fragen und Antworten
Wie kann man den ersten Schock überwinden?
Hier können Ihnen professionelle Trauerbegleiter helfen. Mit deren Hilfe können Sie in Gesprächen lernen, mit der Trauer umzugehen und loszulassen. Auch Gespräche mit anderen Angehörigen können helfen.
Muss der Bestattungspflichtige die Kosten tragen?
Der Bestattungspflichtige hat die Kosten der Bestattung zu tragen oder dem zu ersetzen, der sie veranlasst hat. Wenn jedoch der Verstorbene ein Vermögen hinterlässt, das zur Deckung der Kosten ausreicht, muss hier der Erbe des Vermögens für die Bestattungskosten aufkommen.
Wer darf die Wohnung des Verstorbenen betreten?
Nach dem Tod eines Angehörigen gehen die Besitzrechte an der Wohnung auf den Erben über. Lebte der Verstorbene allein, kann der Erbe die Wohnung jederzeit betreten. Wenn der Verstorbene einen oder mehrere Mitbewohner hatte, ist die Sachlage schon schwieriger.
Wer ist bestattungspflichtig?
Vorrangig obliegt die Bestattungspflicht dem Ehepartner oder dem Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Danach fällt die Pflicht in absteigender Präferenz weiteren Angehörigen zu. Angefangen von den Kindern, über Eltern, Großeltern, Geschwistern bis hin zu Enkelkindern.
Checkliste
Dokumente
Handzettel „Würdevolle Begleitung am Lebensende“ – Stadt Dresden
Die Stadt Dresden gibt hier detailreiche Informationen zur würdevollen Begleitung am Lebensende. Von Hospizdiensten über Palliativversorgung bis zur Trauerbegleitung finden Sie wesentliche Ansprechpartner.
Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden
Hilfreiche Links
Über Lebensende und Trauerhilfe in Dresden – Stadt Dresden
Hier informiert die Stadt Dresden über verschiedene Unterstützungen im Lebensende, bei einem Sterbefall und in Trauer.
Eine Linkliste über die nötigsten Schritte nach dem Tod eines Angehörigen - Amt 24
Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Frage: Was ist jetzt zu tun? Hier finden Sie eine Linkliste mit den nötigsten Informationen.
🖾
Informationen über die Rechte an der Wohnung des Verstorbenen - Erbrecht-Ratgeber
Wer die Wohnung eines Verstorbenen betreten darf, ist klar geregelt. Was hier Ihr Recht ist, finden Sie unter diesem Link.
©
first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0
Adressen
110 - Polizei Sachsen
Notruf-Nummer: 110
Dresden
112 - Rettungsdienst
Notruf-Nummer: 112
Dresden
SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
0351 8041616 - Telefon des Vertrauens der Stadt Dresden
Ostra-Allee 9
01067 Dresden
Zentrum für Trauerbegleitung und Lebenshilfe e. V.
Gitterseestraße 24
01187 Dresden