Gewalt in der Beziehung
Das Wichtigste bei Gewalt ist, dass das Opfer keine Schuld trägt. Egal in welcher Form ihm Gewalt angetan wird. Suchen Sie sich daher umgehend Hilfe.
In manchen Fällen kommt es bei einer Trennung zu Gewalt. Das nennt man dann oft Rosen-Krieg. In diesem Fall hilft meist auch keine Paar-Therapie mehr. Im Notfall müssen sie den Kontakt ganz abbrechen. Wenn es jedoch zu gefährlichen Situationen kommt, ist hier schnelle Hilfe gefragt. Wenn Ihr Partner Sie bedroht oder körperlich angreift, bleiben Ihnen wenig Möglichkeiten. Dann hilft nur noch, das gewohnte Umfeld zu verlassen. Zusätzlich brechen Sie den Kontakt vorerst vollständig zu ab. Des Weiteren gibt es Stalking. Auch hier besteht dringender Bedarf zu handeln.
Natürlich wenden Sie sich zuerst an die Polizei. Diese kann sofort handeln und den Partner aus Ihrer direkten Umgebung verweisen. Sofort und für bis zu 2 Wochen, auch aus der Wohnung. Zusätzlich kann sie dem Täter den Schlüssel abnehmen. Des Weiteren ihn in Gewahrsam nehmen und Gegenstände sicherstellen. Bei dem Gespräch mit der Polizei können Sie diese räumliche Trennung verlangen. Die Polizei kann Ihnen auch Kontakte geben. Zu einer Frauen-, Männer- und Kinder-Schutz-Einrichtung, Interventions-Stellen und Koordinierungs-Stellen. Oder anderen Hilfen vermitteln.
Egal in welchem Fall. Sie können sich an Spezialisten oder das Hilfe-Telefon wenden. Bei beiden erhalten Sie Informationen zum Opfer-Schutz und zur Straf-Verfolgung. Sowie Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen. Als Beispiel Interventions-Stellen, Beratungs-Stellen und Frauen-Häuser.
Fragen und Antworten
Was kann ich bei akuter Bedrohung tun?
Sie sollten sofort den Polizei-Notruf 110 oder die örtliche Polizei-Dienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder zum Beispiel bei Nachbarn in Sicherheit, bis die Polizei kommt.
Welche professionelle Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen?
Sie können sich an das Hilfetelefon 08000 116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.
Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?
Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.
Wie schnell können die Maßnahmen eingeleitet werden?
Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.
Checkliste
Dokumente
Broschüre: An ihrer Seite
Informationen und Hilfen für Unterstützer, Freunde und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt.
Frauen gegen Gewalt e.V - www.frauen-gegen-gewalt.de
Beratungshilfe bei Gericht beantragen
Sie müssen Ihr Recht durchsetzen oder verteidigen können. Geldmangel soll Sie nicht daran hindern. Unter bestimmten Umständen können Sie außergerichtlichen Rechtsbeistand beantragen.
Amt 24 Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
Themenportal Justiz des Landes Sachsen
Auf dem Themenportal Justiz des Sächsischen Ministeriums für Justiz, Sicherheit, Steuern und Finanzen finden Sie neben vielen hilfreichen Informationen auch Direktkontakte zu den lokalen Amtsgerichten.
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - frauen-gegen-gewalt.de
Webseite des Frauen gegen Gewalt e.V. mit vielen Nützlichen Informationen zum Thema häusliche Gewalt.
Frauenschutzhaus Dresden e.V.
Beratungsangebot für betroffene Frauen und Männer von häuslicher Gewalt. Hier werden Sie auf Wunsch kostenlos, vertraulich und anonym beraten
Artikel über häusliche Gewalt - Frankfurter Allgemeine
Was man über häusliche Gewalt wissen sollte.
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TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
Erstberatung zu Gewalt gegen Frauen durch Terres des Femmes, auch telefonisch 030 - 40 50 46 99 30.
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first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0
Adressen
08000-116016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000-116016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116016
Dresden
110 - Polizei Sachsen
Notruf-Nummer: 110
Dresden
116 006 Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer
Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer 116 006
Dresden
SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
Brunnenstr. 128
13355 Berlin
Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle D.I.K. von Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Laurinstr. 6
01067 Dresden
Polizeidirektion Dresden
Schießgasse 7
01067 Dresden
Weißer Ring e. V.
Wittenstraße 2
01219 Dresden
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ESCAPE Dresden im Männernetzwerk Dresden e. V.
Königsbrücker Straße 37
01099 Dresden
Frauenschutzhaus Dresden e. V.
Fröbelstraße 55
01159 Dresden
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MIRROR Männernetzwerk Dresden e. V.
Schwepnitzer Straße 10
01097 Dresden
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TOA Täter-Opfer-Ausgleich
Karlsruher Straße 36
01189 Dresden