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Tod und Begleitung bei der Trauer

Tod und Begleitung bei der Trauer

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Video zum Inhalt - Tod und Trauerbegleitung

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Wenn jemand in der Familie stirbt muss man viel erledigen. Man darf nichts vergessen. Das ist in so einer Situation oft sehr schwer. Wir geben eine genaue Anleitung.

Wenn jemand aus der Familie stirbt brauchen wir Hilfe. Wir brauchen noch mehr Hilfe wenn wir keine Zeit haben uns vorzubereiten. Es gibt eine Vorsorge-Vollmacht. Damit kann der Tote seine Wünsche festlegen. Diese Wünsche legen fest wie die Bestattung sein soll. Trotz Schock und Trauer müssen wir uns um sehr viele Dinge kümmern. Zum Beispiel muss man sich um den Ablauf der Bestattung kümmern. Informieren Sie Familie und Freunde von dem Toten. Lassen Sie eine Todes-Anzeige gestalten. Sich um den Ablauf zu kümmern ist erstmal gut. Es ist eine Ablenkung von dem Schmerz den wir fühlen.

Das sind die Dinge die auf Sie zu kommen. Der Familien-Angehörige ist in seiner Wohnung gestorben. Rufen Sie in diesem Fall einen Arzt. Der Arzt muss den Toten-Schein ausstellen. Den Toten-Schein brauchen Sie später um die Sterbe-Urkunde zu bekommen. Die Sterbe-Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt. Der Familien-Angehörige ist im Kranken-Haus gestorben. In diesem Fall erledigen stellen die Ärzte den Toten-Schein aus. Kümmern Sie sich danach so schnell wie möglich um einen Bestatter. Ein Bestatter hilft Ihnen bei dingen rund um die Bestattung. Zum Beispiel bei der Auswahl von der Bestattungs-Art, Blumen, Musik. Informieren Sie Freunde und Familien-Mitglieder. Aber auch Arbeitgeber, Versicherer, Vereine, Vermieter. Dann müssen Sie sich um das Erbe von dem Toten Gedanken machen. Finden Sie heraus ob es ein Testament gibt. In einem Testament steht wer das was dem Toten gehört bekommt. Wenn Sie ein Testament haben bringen Sie es zum Nachlass-Gericht. Das Testament kann auch bei einem Notar oder bei Gericht sein. In diesem Fall müssen Sie das nicht tun.

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Fragen und Antworten

Wie kann man den ersten Schock überwinden?

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Hier können Ihnen professionelle Trauerbegleiter helfen. Mit deren Hilfe können Sie in Gesprächen lernen, mit der Trauer umzugehen und loszulassen. Auch Gespräche mit anderen Angehörigen können helfen.

Muss der Bestattungspflichtige die Kosten tragen?

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Der Bestattungspflichtige hat die Kosten der Bestattung zu tragen oder dem zu ersetzen, der sie veranlasst hat. Wenn jedoch der Verstorbene ein Vermögen hinterlässt, das zur Deckung der Kosten ausreicht, muss hier der Erbe des Vermögens für die Bestattungskosten aufkommen.

Wer darf die Wohnung des Verstorbenen betreten?

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Nach dem Tod eines Angehörigen gehen die Besitzrechte an der Wohnung auf den Erben über. Lebte der Verstorbene allein, kann der Erbe die Wohnung jederzeit betreten. Wenn der Verstorbene einen oder mehrere Mitbewohner hatte, ist die Sachlage schon schwieriger.

Wer ist bestattungspflichtig?

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Vorrangig obliegt die Bestattungspflicht dem Ehepartner oder dem Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Danach fällt die Pflicht in absteigender Präferenz weiteren Angehörigen zu. Angefangen von den Kindern, über Eltern, Großeltern, Geschwistern bis hin zu Enkelkindern.

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Checkliste

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Dokumente

Handzettel „Würdevolle Begleitung am Lebensende“ – Stadt Dresden

Die Stadt Dresden gibt hier detailreiche Informationen zur würdevollen Begleitung am Lebensende. Von Hospizdiensten über Palliativversorgung bis zur Trauerbegleitung finden Sie wesentliche Ansprechpartner.

Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden

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Hilfreiche Links

Logo von der Stadt Dresden

Über Lebensende und Trauerhilfe in Dresden – Stadt Dresden

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Hier informiert die Stadt Dresden über verschiedene Unterstützungen im Lebensende, bei einem Sterbefall und in Trauer.

Logo von Amt 24

Eine Linkliste über die nötigsten Schritte nach dem Tod eines Angehörigen - Amt 24

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Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Frage: Was ist jetzt zu tun? Hier finden Sie eine Linkliste mit den nötigsten Informationen.

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Informationen über die Rechte an der Wohnung des Verstorbenen - Erbrecht-Ratgeber

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Wer die Wohnung eines Verstorbenen betreten darf, ist klar geregelt. Was hier Ihr Recht ist, finden Sie unter diesem Link.

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first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0

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Adressen

Logo von Polizei Sachsen

110 - Polizei Sachsen

Notruf-Nummer: 110

Dresden

Logo von Notruf-Nummer 112

112 - Rettungsdienst

Notruf-Nummer: 112

Dresden

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Albertstraße 10

01097 Dresden

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0351 8041616 - Telefon des Vertrauens der Stadt Dresden

Ostra-Allee 9

01067 Dresden

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Zentrum für Trauerbegleitung und Lebenshilfe e. V.

Gitterseestraße 24

01187 Dresden

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