Start Arbeitgeber Meldungen an Behörden
Das Video zum Text - Meldungen an Behörden
Fragen und Antworten
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter
- voraussichtlicher Tag der Entbindung
- Auskunft über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen
- Angaben zur Tätigkeit und Art der EntlohnungDiese Mitteilung kann formlos oder auf einem Vordruck vom Arbeitgeber erfolgen.
Sie müssen unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Stelle der Landesdirektion Sachsen senden nach § 5 des Mutterschutz-Gesetzes (MuSchG).
Checkliste
Dokumente
Merkblatt Kindergeld – Bundeszentralamt für Steuern
Merkblatt zu allen steuerlichen Aspekten des Kindergeldes für Arbeitgeben
Dokument öffnen
Bundeszentralamt für Steuern
Zusammenarbeit mit Kommunen – Bertelsmann-Stiftung
Handlungshilfen und Leitfaden zur Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden
Dokument öffnen
Bertelsmann Stiftung
Chancen für Betriebe durch ElterngeldPlus – DIHK
Vorteile und Möglichkeiten für Unternehmen, die Mitarbeitern das erweiterte Elterngeld anbieten
Dokument öffnen
DIHK
Merkblatt Alleinerziehende – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Weitreichende Informationen für den Fall von alleinerziehenden Eltern
Dokument öffnen
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hilfreiche Links


Wirtschaftsservice – Stadt Dresden
Umfassende Informationen für Wirtschaftsvertreter und Unternehmen
Zur Webseite
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