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Für Arbeit-Geber

Für Arbeit-Geber

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road 2672029 - MichaelGaida, CC0

Jugendliche schon frühzeitig in den eigenen Betrieb zu involvieren, ist eine große Chance für beide Seiten.

Als Arbeitgeber und Unternehmer haben Sie eine Vorbildfunktion – auch bei der Einhaltung von Kinderrechten. Oftmals spielen diese Themen in einem Unternehmen eher eine untergeordnete Rolle. Es kann allerdings sinnvoll sein, z. B. Herstellungsbedingungen zu hinterfragen bzw. sich bewusst zu machen, auf welchem Weg die Ware transportiert wird und woher diese kommt. Beschreiten Sie neue Wege, in dem Sie Ideen von Kindern zum Thema nachhaltiges Leben einbinden.

Wenn Sie Jugendliche in Ihr Unternehmen als Arbeitnehmer mit einbinden möchten, dann gilt es dann Jugendschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. So dürfen z. B. Jugendliche unter 15 Jahren keiner geregelten Arbeit nachgehen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien für höchstens vier Wochen durchgehend arbeiten. Noch viele weitere Regelungen gilt es zu beachten, die sich aus dem Jugendschutzgesetz ergeben. Eine zeitliche Ausnahme bilden Betriebspraktika, die während der Schulzeit stattfinden. Schülerpraktika sind eine Chance für Sie als Arbeitgeber sowie für die Schüler.

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Fragen und Antworten

Muss ich einen Schüler bei einem Ferienjob versichern?

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Schüler-Aushilfen für den Ferienjob in einem Handwerksunternehmen müssen über den Betrieb unfallversichert werden. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an. Wenn der Schüler aber mehr als 896 Euro Lohn pro Monat bekommt, muss dieser Steuern abführen.

Kinder und Arbeit - Was ist erlaubt?

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Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten. Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren ein paar Euro dazuverdienen. Aber nur leichte Arbeit (wie z. B. Kinderbetreuung, Prospekte verteilen, Gassi gehen mit dem Hund). Maximal 2 Stunden am Tag nach der Schule und nicht zwischen 18-8 Uhr. Das gilt auch in den Schulferien. Ab einem Alter von 16 darf der Jugendliche einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr 4 Wochen arbeiten.
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, welche nicht mehr die Schule besuchen, dürfen bis zu 8 Stunden am Tag zwischen 8-20 Uhr arbeiten. Sie dürfen max. 5 Tage die Woche arbeiten. Somit sollen sie 2 freie Tage haben, wenn möglich aufeinanderfolgend. Jugendliche dürfen normalerweise Samstag nicht arbeiten. Es gibt Ausnahmen z. B. wenn die Arbeit des Jugendlichen in einer Gaststätte, offenen Verkaufsstelle, bei Musikaufführungen, ärztlichen Notdiensten etc. ist.
Dann muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die 5 Tagewoche trotzdem eingehalten wird.

Wie ist das mit den Pausen im Kinder- und Jugendarbeitsschutz geregelt?

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Ab einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden am Tag muss der Schüler mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei mehr als sechs Stunden täglich, sind es mindestens 60 Minuten Pause zumachen.

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Checkliste

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Dokumente

Muster - Arbeitsvertrag für Schüler

Arbeitsvertrag als Mustervorlage bei Anstellung von Schülern (Ferienjob)

handwerk magazin - www.handwerk-magazin.de

📥

Beschäftigung von Schülern und Studenten

Merkblatt mit Allem was erlaubt und verboten ist, bei der Beschäftigung von Minderjährigen.

Industrie- und Handelskammer Chemnitz - www.chemnitz.ihk24.de

📥

Wegweiser Praktikum

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Beschreibung wie man ein Praktikum plant.

Bundesministerium für Bildung und Forschung - www.perspektive-berufsabschluss.de

📥

Leitfaden Praktikum

Vergütung, Dauer, Gestaltung, Vorlagen zur Praktikumsvereinbarung etc.

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main - www.frankfurt-main.ihk.de

📥

Ratgeber zu Schülerjobs und Ferienjobs

Hier wird unter anderem geklärt, welche Arbeiten Schüler und Studenten nebenher ausführen dürfen.

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH - www.arbeitsrechte.de

📥

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Hilfreiche Links

🖾

Plattform für Schülerpraktika



Fachkräfte sichern durch kostenloses Anbieten eines Schülerpraktikums.

🖾

Jugendliche Beschäftigte im Unternehmen



Informationen zum Jugendschutzgesetz, Mindestlohn, Aufsichtsbehörden u.v.m



Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Albertstraße 10

01097 Dresden

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

Logo vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Logo von Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit Dresden

Henriette-Heber-Straße 6

01069 Dresden

Logo von IHK Dresden

IHK - Industrie- und Handelskammer Dresden

Langer Weg 4

01239 Dresden

🖾

Netzwerk für Kinder und Jugendarbeit e. V.

Lutherstraße 13

01877 Bischofswerda

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