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Stadt Dresden Sozialamt
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Sozialhilfe
Sozialhilfe wird Personen gewährt, die nach dem 3. Kapitel SGB XII nur befristet erwerbsunfähig sind oder die Altersgrenze für Grundsicherung noch nicht erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Leistungen von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen sind vorrangig.Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst zunächst Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege und den Bedarf des täglichen Lebens. Die Hilfe kann als finanzielle Hilfe, Sachleistung oder persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung erfolgen.
Wohngeld
Das Wohngeld wird als finanzielle Hilfe des Staates an diejenigen gezahlt, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Wenn Sie Arbeitslosengeld II inklusive der Kosten der Unterkunft beantragt haben bzw. beziehen, ist eine Wohngeldgewährung nicht möglich. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
+49 351 488
1300wohngeld@dresden.de
http://www.dresden.de/wohngeld
Junghansstr. 2
01277 Dresden
Di, Do : 08:00 - 12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr