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Ärztliche Untersuchungen

Ärztliche Untersuchungen

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Das Video zum Text - Untersuchungen

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Ärztliche Untersuchungen sind besonders bei Babys und Kindern wichtig. Einige feste Untersuchungen muss man machen lassen.

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen sind besonders bei Babys und Kindern sehr wichtig. Sie dienen der Erhaltung von der Gesundheit von Ihrem Kind. Für Ihr Kind sind festgelegte Untersuchungen ärztlich empfohlen. Die Übernahme von Kosten durch die gesetzlichen Kranken-Kassen ist gesetzlich festgelegt. Die Teilnahme soll für alle Eltern eine Pflicht sein. Andere Kontrollen sind eine gute Ergänzung und deshalb sehr zu empfehlen. Die wichtigsten Untersuchungen sind die U1 bis U9. Die Krankenkassen müssen diese Untersuchungen bezahlen. Die Untersuchungen überprüfen die Entwicklung vom Kind. Die Grundlage im Recht ist Paragraf 26 Sozial-Gesetzbuch 5. Geregelt ist das in der Richtlinie vom Gemeinsamen Bundes-Ausschusses. Darin stehen die Richtlinien für das frühe Erkennen von Krankheiten bei Kindern.
In dem Gemeinsamen Bundes-Ausschuss sind:

  • Die Kassenärztlichen Bundes-Vereinigungen
  • Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft
  • Der Spitzen-Verband Bund der Kranken-Kassen Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss ist in Paragraph 91 Sozial-Gesetzbuch 5 gesetzlich geregelt

Dann gibt es im Schul-Alter die Kontrollen U10, U11, J1 und J2. Alle Krankenkassen bezahlt die Untersuchung J1. Kinder- und Jugend-Ärzte empfehlen die anderen 3 aber genauso. Die meisten Termine für die Untersuchungen sind am Vormittag. Deshalb müssen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid sagen. Vielleicht können Sie an diesem Tag auch zu Hause arbeiten.

U1 - Kontrolle direkt nach der Geburt am Ort der Geburt
U2 - zwischen dem dritten und zehnten Lebens-Tag
U3 - in der vierten bis fünften Lebens-Woche (variabel dritte -achte Lebens-Woche)
U4 - zwischen dem dritten und vierten Lebens-Monat
U5 - im sechsten bis siebten Lebens-Monat
U6 - um den ersten Geburtstag (10. - 12. Lebens-Monat)
U7 - um den zweiten Geburtstag (21. - 24. Lebens-Monat)
U7a - um den dritten Geburtstag (34. - 36. Lebens-Monat)
U8 - um den vierten Geburtstag (46. - 48. Lebens-Monat)
U9 - um den fünften Geburtstag (60. - 64. Lebens-Monat)
U10 - für Kinder zwischen 7 und 8 Jahren
U11 - für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren
J1 - für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren
J2 - für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren

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Fragen und Antworten

Bei wem vereinbare ich einen Termin zur Früherkennungsuntersuchung?

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Der erste Weg sollte zum Kinderarzt Ihrer Wahl führen. Vielleicht haben Sie ja eine Empfehlung aus Ihrem privaten Umfeld. Sollten Sie bislang keinen Kinderarzt haben, suchen Sie nach einem Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe. Klären Sie bei der Frage nach einem Termin, ob die Praxis Ihr Kind als Neupatient aufnehmen kann. Auf diesem Weg sollten Sie schnell einen Arzt finden. Wenn es nicht klappt, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder ehemaligen Hebamme nach. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

Was passiert, wenn die Frist (Toleranzzeit) zu einer der Früherkennungsuntersuchungen meines Kindes abgelaufen ist?

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Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann Ihr Kinder- und Jugendarzt die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung nur bis zum Ende der Toleranzzeit abrechnen. Sollten Sie keinen Termin mehr innerhalb der Toleranzzeit erhalten, versuchen Sie einen anderen Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe zu finden. Wenn Sie trotz aller Bemühungen weiterhin keinen Vorsorge-Termin für Ihr Kind vereinbaren können, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises Bezirkes. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

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Checkliste

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Hilfreiche Links

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Über Genesungskuren für Mütter und Väter – SMS Sachsen



Für die Gesunderhaltung von Eltern und Kindern gibt es Rehabilitationsmaßnahmen. Über die Kostenträger und Zuzahlungen erhalten Sie hier viele Information.

🖾

Kinder- und Jugendärzte im Netz



Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Über die Suche finden Sie Kinder- und Jugendärzte in Ihrer Nähe.

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Über Gesundes aufwachsen – SMS Sachsen



Damit Ihre Kinder gesund aufwachsen können, informieren Sie sich hier über die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlenen Impfungen.

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Familienfreundliches Sachsen Vorsorgeuntersuchungen Kinder – SMS Sachsen



Hier finden Sie eine Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind.

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nucleaire - SAMUEL009, CC

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Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Albertstraße 10

01097 Dresden

Logo von der Stadt Dresden

KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden Mitte

Dürerstraße 88

01307 Dresden

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KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden Süd

Albert-Wolf-Platz 4

01239 Dresden

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KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden West

Braunsdorfer Str. 13

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Stadt Dresden Gesundheitsamt Kinder- und Jugendnotdienst

Rudolf-Bergander-Ring 43

01219 Dresden

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