Finanzielle Hilfe
Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungen für Familien mit Kind. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zur Ihrer finanziellen Entlastung. Finanzielle Unterstützungen von Ihrem Arbeitgeber sind zumeist freiwillig. Unterstützungsleistungen von Staat und Land stehen Ihnen gesetzlich zu. Beides eint, dass Sie sich selber um den Erhalt der finanziellen Unterstützung aktiv kümmern müssen.
Von Arbeitgeberseite kann eine freiwillige finanzielle Unterstützung für ihre Arbeitnehmer erfolgen. Finanzielle Stabilität hilft dem Arbeitnehmer, sich auf die Arbeit zu konzentrieren ohne gleichzeitige Sorgen um die Familie. Einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Arbeitgeber sind:
- Anteilige Übernahme der Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder
- Zahlung einer Erholungsbeihilfe
- Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Von staatlicher Seite gibt es einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Je nach Lebenssituation gibt es verschiedene staatliche Leistungen, so z. B.:
- Kindergeld / Kinderfreibetrag
- Basiselterngeld / Elterngeld Plus
- Kinderzuschlag
- Landeserziehungsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Unterhaltsvorschuss
- Pflegeunterstützungsgeld
- Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
- Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Kindergeld gibt es für jedes Kind bis zum Lebensalter von 18 Jahren und unter gesetzlich definierten Umständen bis zum 25. Lebensjahr oder im Falle von bestimmten Behinderungen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sind, auch über das 25. Lebensjahr weiter hinaus. Die Beantragung erfolgt über die entsprechenden Familienkassen oder bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst über die Bezüge-Stelle des Dienstherren oder über spezielle Landesfamilienkassen. Die Höhe der Beträge richtet sich nach der Anzahl der bezugsberechtigten Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht noch die Möglichkeit, einen weiteren Kinderzuschlag für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils von bis zu 170 € zu erhalten.
Elterngeld soll den Erziehenden ermöglichen, sich für eine Zeit lang voll und ganz dem Kind zu widmen. Es kann grundsätzlich bis zu zwölf Monate geleistet werden (unter den Partnern frei aufteilbar) und unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden um zwei sogenannte Partnermonate (unter Umständen 4 weitere Partnermonate beim ElterngeldPlus). Es umfasst zur Zeit grundsätzlich 67% Ihres vorherigen Nettogehaltes pro Monat – mindestens 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus), allerdings bis maximal zz. 1.800 €.
In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1 200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1 200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent.
In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.´
Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, erhalten Unterstützung durch das ElterngeldPlus. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt. Mit dem ElterngeldPlus werden insbesondere Eltern angesprochen, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Sie bekommen (in maximal halber Höhe) doppelt so lange Elterngeld gezahlt. Auch wenn Sie es nicht müssen, ist es dennoch im Sinne des guten Miteinanders von Vorteil, wenn Sie die Elternzeit auch gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber planen.
Eltern, die sich für eine längere Kinderbetreuung entschieden haben und keinen geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder staatlich geförderten Kindertagespflege beanspruchen, können zudem Landeserziehungsgeld als Unterstützung erhalten. Das Landeserziehungsgeld beträgt für das erste Kind 150 €, für das zweite Kind 200 € und ab dem dritten Kind 300 € monatlich. Die Zahlungen mindern sich bei Überschreitung gesetzlich festgelegter Einkommensgrenzen des vorhergehenden Einkommens. Diese müssen bei Ihrem zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt beantragt werden.
Mütter oder Väter, die sich alleine um das Kind kümmern, haben gegebenenfalls Recht auf Unterhaltszahlungen. Sie können sich kostenlos beraten lassen, um Ihr Recht auf Unterhaltszahlung gegebenenfalls mithilfe des Jugendamtes einzufordern. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft festgestellt und anerkannt wird. Wer keine Unterhaltsleistungen erhält, kann Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird dann vom Jugendamt gezahlt. Durch eine gesetzgeberische Reform zum 01.07.2017 wurde die Anspruchsberechtigung für Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des berechtigten Kindes erweitert, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II erhält oder die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II durch die Unterhaltsleistung vermieden werden kann oder der Elternteil bei dem das Kind lebt, mindestens über ein Einkommen in Höhe von 600 € verfügt.
Die meisten staatlichen Anträge sind auf den Websites der zuständigen Stellen zu finden. Aber auch hier finden Sie viele direkte Verlinkungen zu wichtigen Formularen und Dokumenten.
Fragen und Antworten
Gibt es steuerliche Vergünstigungen für Eltern?
Ja – diese werden in der Regel durch die Steuererklärung wirksam. Kinderfreibeträge und auch Kindergeld werden bei der Steuererklärung angerechnet. Des Weiteren reduzieren sich Ihr Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nach der Meldung des Kindes beim Arbeitgeber. Das heißt Sie müssen in der Steuererklärung die Anlage für jedes Kind ausfüllen. Damit beantragen Sie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und auch den Ausbildungsfreibetrag für ein auswärts wohnendes, volljähriges Kind in Berufsausbildung.
Was sind Unterhalts-Vorschusszahlungen?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, ist das die Voraussetzung für den Bezug von Unterhalts-Vorschusszahlungen. Der geleistete Unterhalts-Vorschusszahlungen wird vom unterhaltspflichtigen Elternteil bei Leistungsfähigkeit zurückgefordert.
Was ist Kinderzuschlag und wann bin ich bezugsberechtigt?
Für Familien mit geringem Einkommen ist der Kinderzuschlag vorgesehen. Er ist bei der örtlichen Familienkasse zu beantragen. Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht. Für die Bewilligung des Zuschlages sind die Grundvoraussetzungen ein vorhandener Kindergeld-Anspruch. Ferner müssen Sie ein Mindesteinkommen bis zz. 600 € für Alleinerziehende oder 900 € für Paare haben. Dabei darf das Höchsteinkommen die Grenze nach ALG II nicht überschreiten.
Wo stelle ich in Dresden einen Antrag auf Wohngeld?
Den Antrag auf Wohngeld können Sie in allen Bürgerbüros, Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Ortschaften stellen. Dort erhalten Sie auch eine allgemeine Beratung zum Thema Wohngeld. Beim Sozialamt – Abteilung Wohngeld – können Sie ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen.
Gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die ich meinen Arbeitgeber ansprechen kann?
Ja, die gibt es. Ein Beispiel ist der Kinderbetreuungszuschuss. Detaillierte Informationen finden Sie auch im Bereich Arbeitgeber auf dieser Plattform.
Was ist Familienerholung?
Viele Bundesländer, darunter auch Sachsen, bieten eine besondere Form der finanziellen Unterstützung, die der Familienerholung dient. Einkommensschwache Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Zuschüsse zur Urlaubsfinanzierung beantragen. Höhe und Gewährung der Zuschüsse sind in den Bundesländern individuell geregelt. Gefördert werden insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienanstalten der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie Aufenthalte in Einrichtungen, die von dem Verband, bei dem die Förderung beantragt werden kann, für geeignet anerkannt wird. Das gilt für Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Familienhotels und Ähnliches.
Wie wird in Sachsen das Landeserziehungsgeld geregelt?
Das Landeserziehungsgeld ist als finanzielle Unterstützung gedacht für Eltern oder Alleinerziehende gedacht, die ihre Kinder auch im zweiten oder dritten Lebensjahr zu Hause betreuen möchten. Im zweiten Lebensjahr gilt dies jedoch nicht vor dem Ende des Anspruchs des Berechtigten auf Elterngeld. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer dreijährigen Elternzeit sein. Das Landeserziehungsgeld beträgt für das erste Kind zz. 150 €, für das zweite Kind 200 €, ab dem dritten Kind 300 €. Diese Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig. Die monatliche Netto-Einkommensgrenze beträgt für Alleinerziehende von Kindern, die vor dem 01.01.2018 geboren wurden zur Zeit 14.100 € pro Jahr, für Paare 17.100 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze zudem um je 3.140 Euro. Ab dem dritten Kind ist die Zuzahlung von Landeselterngeld unabhängig vom Einkommen. Die monatliche Netto-Einkommensgrenze beträgt für Alleinerziehende von Kindern, die ab dem 01.01.2018 geboren wurden zz. 21.600 € pro Jahr, für Paare 24.600 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze zudem um je 3.140 Euro, vgl. § 3 Abs. 2 Sächs. Landeserziehungsgeldgesetz in der Fassung zum 01.01.2019, Art. 9 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782).
Checkliste
Dokumente
Antragsformular für Wohngeld
Mieter von Wohnraum oder Wohnraum-Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnausgaben beantragen. Die Zuzahlung ist einkommensabhängig und gilt nur für Menschen mit geringem Einkommen. Vollständig ausgefüllt senden an: Stadt Dresden, Abt. Wohngeld / Bildung und Teilhabe
amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)
Anlage Kind zum Hauptantrag Kindergeld
Für jedes Kind muss ergänzend zum Hauptantrag auch dieses Dokument eingereicht werden.
Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
Antragsformular für Betreuungskosten-Übernahme
Antrag zur Übernahme der Kosten für die Kindertagesbetreuung. Generell sind die Kosten der Betreuung abhängig von der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl Ihrer Kinder, dem Umfang der Betreuungsleistungen sowie Ihrem Wohnort.
amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)
Antrag auf Kindergeld - Hauptantrag
Kindergeld wird an die Erziehungsberechtigten gezahlt und ist in der Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder. Die Leistung wird für Kinder bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
Formular für Landeserziehungsgeld
Formular zur Beantragung von Sächsischem Landeserziehungsgeld. Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die ihre Kinder zuhause erziehen. Diese Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig.
https://amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)
Antragsformular für Kinderzuschlag
Formular zur Beantragung von Kinderzuschlag. Eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringen Einkommen.
Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
Hilfreiche Links
Über den Familienpass – SMS Sachsen
Der Familienpass unterstützt Sie finanziell. Mit diesem Pass können Sie unentgeltlich kulturelle Einrichtungen besuchen. Wer ihn erhalten kann, lesen Sie hier.
Über Stiftung »Hilfen für Familien, Mutter und Kind« – SMS Sachsen
Geraten Sie in eine wirtschaftliche Notlage, die Ihre Existenz bedroht, wenden Sie sich an diese Stiftung. Hier erhalten Sie Rat und Hilfe, die Ihre Lebensumstände verbessern.
Finanzielle Leistung für Familie in Sachsen - amt24.sachsen.de
Für Familien in Sachsen gibt es finanzielle Hilfen, die Ihnen Unterstützung bieten sollen.
Finanzielle Leistung für Familie in Sachsen im Hinblick auf Familienurlaub – SMS Sachsen
Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen eines geförderten Familienurlaubes, insbesondere für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen oder Familien mit behinderten Angehörigen.
Downloadseite für Kindergeld und Kinderzuschlag - Bundesagentur für Arbeit
Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download
Über Landeserziehungsgeld – SMS Sachsen
Hier informiert Sie das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz über das Landeserziehungsgeld. Diese finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende ist gedacht, die ihre Kinder auch im zweiten oder dritten Lebensjahr zu Hause betreuen möchten. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer dreijährigen Elternzeit sein. Die Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig. Sie ist nur für Erziehende mit geringem Einkommen möglich. Ab dem dritten Kind ist die Zuzahlung unabhängig vom Einkommen.
Über Kindergeld und Kinderzuschlag – SMS Sachsen
Nähere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier. Diese staatliche Leistung erhalten Eltern für Kinder bis zum Alter von 18 Jahre beziehungsweise 25 Jahren. Können Eltern den Unterhalt für ihr Kind nicht aufbringen, kann Kindergeldzuschlag zusätzlich gezahlt werden.
Über Elterngeld – SMS Sachsen
Hier erfahren Sie detailliert, wie Mütter und Väter mit dem Elterngeld finanziell unterstützt werden und wie sich Bedingungen sowie Beträge verhalten.
Über steuerliche Entlastungen – Amt24
Hier informieren Sie sich über steuerliche Entlastung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Regelungen zu Ausbildung, Betreuung und Kinderfreibeträgen erfahren Sie zudem.
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nucleaire - SAMUEL009, CC
Adressen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
Familienkasse Sachsen
Neusalzaer Str. 2
02625 Bautzen
Agentur für Arbeit Dresden
Henriette-Heber-Str. 6
01069 Dresden
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
IHK - Industrie- und Handelskammer Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Jobcenter Dresden
Budapester Str. 30
01069 Dresden
Stadt Dresden Jugendamt
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Stadt Dresden Sozialamt
Junghansstr. 2
01277 Dresden
AWO Sonnenstein gGmbH Schuldnerberatung und Insolvenzberatung
Leipziger Straße 97
01127 Dresden
Caritasverband für Dresden e. V Beratungszentrum Dresden
Schweriner Straße 27
01067 Dresden
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung von Striesen-Pentacon e. V.
Schandauerstr. 60
01277 Dresden