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Agentur für Arbeit Dresden
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Arbeitslosengeld I
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, die Anwartschaftszeit erfüllt haben und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Henriette-Heber-Str. 6
01069 Dresden