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Stadt Dresden Jugendamt
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Elterngeld für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gelten beim Elterngeld grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für Elternpaare. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate des Kindes Elterngeld erhalten. Wird das Elterngeld zum Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen bezogen, können Alleinerziehende auch die zusätzlichen zwei Partnermonate nutzen und somit allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gewährt und kann frühestens nach Geburt des Kindes beantragt werden.
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