Visuelle Einschränkungen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass es derzeit 285 Millionen Menschen mit Sehbehinderungen weltweit gibt. Von denen sind 39 Millionen Menschen blind und 246 Millionen haben Sehbehinderungen verschiedener Art. Die Ursachen für eine Sehbehinderung sind vielfältig und reichen von versorgungsbedingten Infektionskrankheiten, über krankheitsbedingten Fehlentwicklungen bis zu altersbedingten Augenkrankheiten wie Grauer Star oder Diabetes 2. Ein eingeschränktes Sehvermögen oder Blindheit kann auch von Geburt an vorhanden sein. Situativ bedingt oder durch einen Unfall oder eine Gewalttat wie Kriegsverletzungen kann es auch zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Sehverlust kommen. Mit dem Alter tritt ebenfalls oft ein Nachlassen oder sogar der Verlust des Sehvermögens ein.
Zum Glück kann die moderne Medizin heute schon sehr viel korrigieren. In Ländern mit moderner medizinischer Versorgung wie in Deutschland bestehen Heilungschancen bis zu 70 %. Eine finale Klärung, ob eine Sehbehinderung vorliegt, sollte durch einen Facharzt gesichert werden. Der Augenarzt kann dann auch medizinische Behandlung oder Feststellung der Behinderung einleiten.
Teilhabe am sozialen Leben ist auch für Menschen mit Sehbehinderung ein Menschenrecht. Leider ist unsere Welt nicht besonders gut auf Menschen mit Sehbehinderungen eingestellt. Das gesamte Umfeld ist nicht wirklich barrierefrei frei für Sehbehinderte. Besonders blinde Menschen brauchen viel Unterstützung, um sich in ihrem Umfeld zu bewegen. Ein Blindenstock hilft bei der Orientierung im öffentlichen Raum. Ein Blindenhund oder ein assistierender Mensch unterstützt dabei ebenso.
Damit Menschen mit Sehbehinderungen am Leben und der Gesellschaft teilhaben können, ist es sehr wichtig, dass das Umfeld barrierefrei gestaltet ist. In IT-Lösungen bedeutet das konkret, dass sichtbare Elemente hörbar und ggf. sogar fühlbar gemacht werden. In Software-Lösungen könnten zudem Eingaben auch durch Sprechen erfolgen. Es gibt viele Maßnahmen, bei denen IT helfen könnte. Dass Barrierefreiheit in Zukunft besser umgesetzt wird in Internetseiten, Apps und Software, wird in Deutschland durch die Barrierefreie Informations Technologie Verordnung – kurz BITV – sichergestellt.
Fragen und Antworten
Was ist Blindengeld?
Das Blindengeld ist für blinde Menschen eine monatliche Unterstützung, man nennt das einen "Nachteilsausgleich". Es wird genutzt, um Ausgaben zu bezahlen, die man durch die Behinderung hat (z. B. für eine Haushaltshilfe, um Texte in Blindenschrift übertragen oder auf sprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Die Höhe ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Die Leistungsbeträge variieren für Minderjährige und Erwachsene, für Heimbewohner/innen und für Pflegebedürftige. Außerdem wird nur in sieben Bundesländern das Sehbehindertengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen gezahlt.
Was ist Blindenhilfe?
Die Blindenhilfe basiert auf einem Bundesgesetz, dem SGB XII. Diese Unterstützung ist von Einkommen und Vermögen abhängig - diese müssen offengelegt werden.
Die Blindenhilfe wird als Ergänzung zum Landesblindengeld gezahlt, also der finanziellen Unterstützung durch das jeweilige Bundesland. Sie wird erst auf Antrag gezahlt ab dem Monat der Antragstellung. Wenn bestimmte Grenzen beim Einkommen und Vermögen nicht überschritten werden, wird die Differenz zwischen Blindenhilfe und Landesblindengeld zusätzlich gezahlt.
Checkliste
Dokumente
Ratgeber Recht für Blinde und Sehbehinderte Menschen
In dem Ratgeber wurden die häufigsten Fragen, die sich im rechtlichen Bereich für sehbehinderte, blinde und hörsehbehinderte sowie taubblinde Menschen ergeben, zusammengestellt.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. - www.dbsv.org
Hilfreiche Links
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Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu finanzieller Hilfe für Menschen mit Sehbehinderungen.
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Leben mit Blindheit oder Sehbehinderung
Hier finden Sie umfassende Informationen speziell für Menschen mit Sehverlust und deren Angehörige.
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Staatliche Hilfen und Finanzierung
Hier erhalten Sie Informationen für den Ausgleich entstehender Kosten bedingt durch eine Sehbehinderung.
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Rundfunkgebühr Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Hier können Sie direkt eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Adressen
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Blindenhilfswerk Dresden e.V. Bürstenerzeugung
Louis-Braille-Straße 6
01099 Dresden
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BSVS - Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.
Louis-Braille-Str. 6
01099 Dresden
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Deutscher Verband für Blinde und Sehbehinderte in Dresden
Blasewitzer Str. 36B
01307 Dresden
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Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH)
Michelangelostr. 2
01217 Dresden
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Blinden Hilfsmittel Vertrieb Dresden
Tannenstraße 2
01099 Dresden
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Landeshilfsmittelzentrum des BSVS e. V.
Louis-Braille-Straße 6
01099 Dresden
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Sehzentrum Dresden – Fachgeschäft
Könneritzstraße 15
01067 Dresden
• AG Studium für Blinde und Sehbehinderte – TU Dresden
Nöthnitzer Straße 46
01069 Dresden