Studium
Vor der beruflichen Karriere steht immer eine schulische oder berufliche Ausbildung, oft gefolgt von einem Studium. Studieren ist hierzulande in unterschiedlichen Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen möglich.
Viele dieser Ausbildungsstätten bieten eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten für Studierende mit Familie an z. B Beratungsangebote, Freistellungsangebote, Kinderbetreuung, Teilzeitstudium etc. Informieren Sie sich bei der Hochschule Ihrer Wahl über vorhandene Angebote.
Zur Ausübung vieler Berufe wie z. B. Arzt oder Anwalt ist hier ein abgeschlossenes Studium zwingend notwendig. Andere Studiengänge sind nicht zur Ausübung eines speziellen Berufes, sondern eher als Einstieg in eine bestimmte, gehobene Fachrichtung gedacht, wie z. B. Wirtschaft oder Naturwissenschaften.
In einem Studium besucht man unter anderem Vorlesungen, welche ergänzt werden durch Übungen, Praktika, Selbststudium und Seminare. Der Wissensstand wird in Teilabschnitten geprüft. Er kann schriftlich oder mündlich abgefragt werden. Normalerweise wird das Studium durch eine wissenschaftliche Examensarbeit abgeschlossen.
Um zu einem Studium zugelassen zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Allgemeinen ist eine Hochschulreife also Abitur erforderlich.
In Deutschland können auch Personen ohne einen dieser Schulabschlüsse studieren, wenn sie beruflich qualifiziert sind und über eine Mittlere Reife verfügen. Je nach Bildungseinrichtung und Studiengang können auch besondere Prüfungen für ein Studium erforderlich sein. Einige Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Die Studienberatung der jeweiligen Hochschule berät Sie gern.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Studiengängen. Nutzen Sie die angebotenen Links von Familie und Beruf, um sich zu informieren. Sehr oft werden in einem Fach oder Fachbereich unterschiedliche Studiengänge angeboten, welche dann mit unterschiedlichen Abschlüssen, enden (z. B. Bachelor, Diplom, Akademiebrief, Staatsexamen, Magister, Master, Meisterschüler, Lizentiat, Promotion). Diese qualifizieren meist auch für unterschiedliche Berufe bzw. Berufswege.
Fragen und Antworten
Wie und bis wann muss ich mich bewerben?
Für zulassungsfreie und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten allgemein als einheitliche Bewerbungstermine der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Manche Studiengänge jedoch weichen von diesen Regelungen ab und haben ihre eigenen Fristen. Für Fächer wie Kunst, Musik und Gestaltung oder Sport gelten frühere Bewerbungstermine, da hier bei der Bewerbung spezielle Aufnahmeprüfungen ablegt werden müssen, um zugelassen zu werden. Informieren Sie sich also gut auf der jeweiligen Hochschulwebseite, wann die Fristen enden.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie benötigen eine Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung. Auch bei den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen kann es passieren, dass Sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder an einem Auswahlverfahren teilnehmen müssen. Auf www.hochschulkompass.de sind bei "Studium" unter "Bewerbung & Zulassung" alle wichtigen Informationen nachzulesen. Dort finden Sie einen Überblick über die Fristen und Termine.
Gibt es finanzielle Unterstützung für Schwangere oder Eltern die studieren?
- Mehrbedarf für Schwangere nach (§ 21 Abs. 2 SGB II)Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche zu stellen. Sie müssen einen kompletten ALG II-Antrag auszufüllen. Wenn Sie nicht beurlaubt sind und regulär weiterstudieren, sollten Sie ein gesondertes Schreiben beifügen, in dem ausschließlich der Mehrbedarf beantragt wird.Es können zusätzlich auch einmalige Leistungen beantragt werden für z. B. Umstandskleidung, Babyausstattung, Kinderwagen und weitere nach (§ 24 Abs. 3 SGB II) Dieser Antrag ist ab dem 6. Schwangerschaftsmonat beim zuständigen Jobcenter einzureichen.
- Alleinerziehenden-Mehrbedarf nach (§ 21 Abs. 3 SGB II)Mit einem Kind unter sieben oder 2 Kindern unter 16 Jahren können Sie als Alleinerziehender einen zusätzlichen Mehrbedarf anmelden.
- Bundesstiftung Mutter und KindFinanzielle Hilfe wird in besonderen Härtefällen von der Bundesstiftung Mutter und Kind gewährt. Die finanzielle Notlage der werdenden Mutter bestimmt hier Dauer und Höhe der Unterstützung.
- BAföG Freibeträge mit KindMan darf als Elternteil pro Kind mehr anrechnungsfrei dazuverdienen. Erkundigen Sie sich hierzu bei dem zuständigen Studentenwerk.
- Sonderregelungen beim BAföG mit KindFür jedes Kind unter 10 Jahren ob leiblich oder adoptiert bekommt man zusätzlich zum normalen BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag.Mit einem Kind können Sie BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beziehen ohne die BAföG Schulden damit zu erhöhen. Das gilt sowohl für Väter als auch für Mütter.
Checkliste
Dokumente
Digitale Hochschulbildung in Sachsen - sachsen.de
Die Digitalisierung des Studiums und ihre Vorteile + Angebote in Sachsen
Checkliste zur Berufs- und Studienwahl der TU Dresden - tu-dresden.de
Beruf oder Studium nach persönlichen Stärken und Interessen wählen
Antrag BAföG für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen
Wer sein Studium nicht selbst finanzieren kann und die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Eltern auch nicht reicht, kann BAföG beantragen.
Antrag ist zu senden an: Studentenwerk
Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
Studieren in Sachsen - sachsen.de
Wissenswertes zum Studium in Sachsen
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Studieren mit Kind
Finanzielle Tipps zum Studieren mit Kind
Infothek Studienberatung der TU Dresden - tu-dresden.de
Hier werden Ihnen Tipps, Handouts und Links für Ihren persönlichen Studienerfolg zur Verfügung gestellt.
Digitaler Studienführer - zeit.de
Verzeichnis aller möglichen Studiengänge und Orte in Deutschland
Studieren in Sachsen - bildungsmarkt-sachsen.de
Allgemeine und örtliche Informationen zum Studium im Land Sachsen
Adressen
SMWK - Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Wigardstraße 17
01097 Dresden
🖾
Campusbüro Uni mit Kind - TU Dresden
George-Bähr-Str. 1d
01069 Dresden
Studentenwerk Dresden
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden
TU Dresden
Mommsenstr. 9
01069 Dresden
Fachhochschule Dresden (FHD)
Güntzstraße 1
01069 Dresden
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Dresden
Hans-Grundig-Straße 25
01307 Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Güntzstraße 34
01307 Dresden
Hochschule für Musik
Wettiner Platz 13
01067 Dresden
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Basteiplatz 4
01277 Dresden
Evangelische Hochschule Dresden - University of Applied Sciences for Social Work, Education and Nursing
Dürerstraße 25
01307 Dresden
Dresden International University
Freiberger Straße 37
01067 Dresden