Alleinerziehende
Ein alleinerziehender Elternteil steht oft noch stärker unter Druck als Paare. Denn wenn man ein Kind allein erzieht, steht man auch mit allen Aufgaben allein da. Alle Aufgaben, die neben der Arbeit anfallen, wie Haushalt, Termine, Einkäufe und Betreuung fallen einem Elternteil zu. Das heißt meist alles zusammen mit dem Kind zu erledigen. Ein Alleinerziehender steht immer unter Strom, denn selbst wenn das Kind schläft, muss er die Aufgaben erledigen, die tagsüber liegen geblieben sind. An dieser Stelle braucht es Hilfe von außen. Seien es Familienangehörige, Freunde, der Arbeitgeber oder unser Staat. Es gibt reichlich Hilfeangebote, die man als Alleinerziehender in Anspruch nehmen kann und sollte. Egal ob personell oder finanziell. In beiden Feldern gibt es gravierende Unterschiede vom Paar zum Alleinerziehenden.
Der wichtigste Tipp ist, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese Stellen können mit Rat und guten Tipps zur Seite stehen. Sie können helfen in Fragen der Kinderbetreuung, finanzieller Unterstützung, Kuren und anderem.
Ein paar Hinweise für finanzielle Unterstützung geben wir Ihnen hier bereits vorab, damit Sie wissen wo Sie sich Hilfe holen können. Nicht nur der Staat kann Ihnen helfen, auch Ihr Arbeitgeber hat Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Betreuungszuschuss. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen Teil oder die komplette finanzielle Belastung durch die Kinderbetreuung abnehmen. Das heißt die Kosten für eine Tagesmutter, Kindergarten, Kinderkrippe und Ähnliches.
Eine weitere Entlastung ist der Wechsel in Steuerklasse 2, die direkt für Alleinerziehende ist. Wichtig zu wissen ist, dass Sie in Steuerklasse 2 nicht automatisch eingestuft werden. Sie müssen den Wechsel in diese also beantragen. Das Formular dafür erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Der Steuervorteil nennt sich offiziell Alleinerziehendenentlastungsbetrag und senkt somit Ihre Steuerlast. Kurzum ein Betrag der Alleinerziehende finanziell entlasten soll. Für das erste Kind erhalten Alleinerziehende im Jahr einen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro. Der Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro.
Wenn der andere Elternteil für das Kind keinen Unterhalt zahlt, gibt es als weiter Möglichkeit den Unterhaltsvorschuss. Diesen können Sie beim Jugendamt beantragen. Weitere finanzielle Hilfen die Sie hier auch gehört haben sollten sind: Wohngeld, Kinderzuschlag, Trennungsunterhalt, Geschiedenen-Unterhalt und Kinderzuschlag. Welches dieser Gelder Ihnen im Speziellen zusteht erfahren Sie bei den eben bereits erwähnten Beratungsstellen. Denn für all diese Leistungen gibt es bestimmte Voraussetzungen.
Des Weiteren gibt es neben der finanziellen Entlastung natürlich auch personelle Hilfen. Zum einen gibt es verschiedenste Vereine, die Ihnen mit Hilfe zur Seite stehen. Zum anderen gibt es staatliche Beratungshilfe. Falls Sie einen Anwalt brauchen und sich ihn nicht leisten können. Hierzu können Sie bei einem Rechtspfleger oder beim Amtsgericht fragen. Weitere personelle Hilfen sind Haushaltshilfen, Leihomas und ehrenamtliche Kinderbetreuung. Nicht zu vergessen sind hier aber auch Freunde, Familie und Nachbarn.
Fragen und Antworten
Wann kann ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann jeder beantragen. Ob und wie viel Unterstützung Sie erhalten, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits wie viele Familienmitglieder zu Ihrem Haushalt gehören und andererseits wie hoch das Familieneinkommen ist. Weitere Faktoren sind die Mietkosten und das Mietniveau Ihrer Kommune. Am besten ist, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde beraten.
Wann kann ich Kinderzuschlag beantragen?
Ihr Kind muss in Ihrem Haushalt leben, sowie unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein. Weitere Voraussetzungen sind:
- Sie erhalten das Kindergeld
- Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 600 € und überschreitet die Höchsteinkommensgrenze nicht. Diese Einkommensgrenze wird für jede Familie einzeln berechnet.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte? Und wie erhalte ich mein Recht?
Ja seit 1996 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren. Seit 2013 nun auch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Wenn Sie also keinen Kindergartenplatz bekommen können Sie es sogar vor Gericht einklagen.
WICHTIG: Erst die schriftliche Absage von Stadt oder Jugendamt haben Sie die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen. Sollten Sie das Gefühl haben das Ihre Stadt hier verzögert schalten Sie einen Anwalt ein, der kann das Verfahren unter Umständen beschleunigen.
Wie finde ich eine Tagesmutter?
Die meist erste Quelle, die Sie hier haben, sind andere Mütter. Diese haben meist schon selbst Erfahrungen mit der Tagesmutter und können sie empfehlen oder von ihr abraten. Neben dieser Möglichkeit ist aber das Internet der beste Weg. Hier gibt es spezielle Portale die die Tagesmütter und deren Arbeit vorstellen, sowie deren Konditionen. Des Weiteren führt auch das örtliche Jugendamt eine Kartei von geeigneten Tagesmüttern, sowie private Vermittlungsbüros.
Checkliste
Dokumente
Alleinerziehende, Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen
Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für welches Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht? In diesem Fall können Sie von der Summe Ihrer Einkünfte in Höhe von EUR 1.908 pro Jahr einen Entlastungsbetrag abziehen.
Bundesministerium der Finanzen
Tipps für Alleinerziehende
Tipps um mit dieser Situation einfacher umgehen zu können.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. - www.vamv.de
Ratgeber alleinerziehend Tipps und Infos
Tipps und Informationen um mit dieser Situation einfacher umzugehen und den Spagat zu schaffen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.bmfsfj.de
Unterhaltsvorschuss beantragen
Alleinerziehende haben meist erschwerte Bedingungen. Problematisch wird es, wenn der andere Elternteil nicht wenigstens den Regelunterhalt zahlt. Diese Leistung soll in einer solchen Situation das Leben erleichtern.
Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
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Kur für Alleinerziehende
Das Müttergenesungswerk ist der beste Ansprechpartner um Hilfe bei der Beantragung einer Kurmaßnahme zu bekommen.
Alleinerziehenden Netzwerk Dresden
Eine Interessensgemeinschaft zur Unterstützung von Alleinerziehenden in Dresden.
Angebote für Alleinerziehende in Dresden
Nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Alleinerziehend und wo Sie Hilfe in Dresden finden.
©
boy-926103 1920 - StockSnap, CC0
Adressen
Agentur für Arbeit Dresden
Henriette-Heber-Straße 6
01069 Dresden
Finanzamt Dresden-Nord
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Finanzamt Dresden-Süd
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Stadt Dresden, SG Staatl. Unterhaltsvorschussang./ Prozessvertr.
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Jobcenter Dresden
Budapester Str. 30
01069 Dresden