Kita und Krippe
In der Krippe werden Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreut. Kinder zwischen drei und sechs Jahren können in Kindertageseinrichtungen – sogenannten Kitas oder Kindergärten - untergebracht werden. Im Grunde sollte für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Krippen- bzw. Kindergartenplatz zur Verfügung stehen. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, § 24 SGB VIII. Dennoch sollten Sie sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind kümmern.
Es gibt kommunale, kirchliche und privatwirtschaftlich organisierte Kindertages-Betreuungseinrichtungen. Neben Pädagogik und Angebot sind auch die Kosten unterschiedlich. Finden Sie selber heraus, was am besten zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Optimal wäre ein Kinderbetreuungsplatz in der Nähe Ihres Alltagsumfeldes oder sogar nahe zu Ihrem Arbeitsplatz.
Fragen und Antworten
Ab wann muss das Kind zu Hause bleiben, wenn es krank ist?
- Bei ansteckenden Krankheiten dürfen Kinder auf keinen Fall in den Kindergarten.
- Ansonsten liegt die Entscheidung bei den Eltern.
- Bei Erkrankung des Personals schließt die Einrichtung, wenn die Kinderbetreuung und die Einhaltung des gesetzlichen Betreuungspersonalschlüssels nicht mehr sichergestellt bzw. eingehalten werden kann.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betreuungseinrichtung?
Im Idealfall sollte das Kind bei Fremdbetreuung mindestens ein Jahr alt sein. Doch wann der richtige Zeitpunkt ist, lässt sich nicht nur am Alter festmachen. Das Wichtigste ist, dass das Kind beim Eintritt gesund ist und sich sicher fühlen kann.
Checkliste
Dokumente
Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), Anmeldung in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft
Schauen Sie nach einer Einrichtung in der Nähe Ihrer Arbeit oder Wohnung. Eine Liste der Einrichtungen erhalten Sie kostenfrei bei der Stadtverwaltung.
Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), Anmeldung für einen Betreuungsplatz
Alternativ zum Krippenplatz bieten viele Gemeinden Betreuung durch eine Tagesmutter (selten auch Tagesvater) an. Anmeldung bei der Stadt Dresden (Landeshauptstadt).
Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
Überblick über die unterschiedlichen Betreuungsformen - Dresden.de
Die verschiedenen Betreuungsformen von Kindern werden hier erläutert.
Informationen zur Kindertagesbetreuung der Stadt Dresden
Hier finden Sie weitergehende und ausführliche Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung in Dresden.
Der Kita-Bildungsserver – Land Sachsen
Der Kita-Bildungsserver bietet ein umfangreiches Angebot für Eltern und Erzieher. Neben umfangreichen Adressen finden Sie hier auch einen Stellenmarkt und eine große Themenvielfalt.
Über Kindertagesbetreuung – SMS Sachsen
Für die Kindertagesbetreuung in Ergänzung zur elterlichen Erziehung gibt es ein umfassendes Angebot zu Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Stadt Dresden
Hier finden Sie ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, sowie Kindertagespflegestellen.