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  • Familie und Beruf (05.01.2021)

    Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

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      Über das Projekt

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    Das Video zum Text - Untersuchungen

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    Ärztliche Untersuchungen sind besonders bei Babys und Kindern wichtig. Bestimmte Untersuchungen sind dabei vorgeschrieben.

    Regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Kontrollen sind besonders bei Babys und Kindern sehr wichtig und dienen der Gesunderhaltung. Im Kindesalter sind bestimmte Untersuchungen ärztlich empfohlen und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben Deren Wahrnehmung sollte für die alle verantwortungsbewussten Eltern faktisch eine Pflicht sein. Andere Untersuchungen sind eine sinnvolle ergänzende Option, aber dennoch empfehlenswert. Die wichtigsten Untersuchungen sind die U1 - U9. Diese werden von den Krankenkassen übernommen und sind sog. Pflichtleistungen. Diese Untersuchungen überprüfen die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Rechtsgrundlage dafür ist § 26 SGB V. Geregelt ist dies insbesondere in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. „Kinder-Richtlinie“). Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden diesen Gemeinsamen Bundesausschuss, der in § 91 SGB V gesetzlich geregelt ist.

    Die meisten Vorsorgetermine finden am Vormittag statt. Daher sollten Arbeitnehmer rechtzeitig ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Vielleicht kommt auch ein Home-Office Tag in Frage.

    U1 - die Untersuchung direkt nach der Geburt am Entbindungsort
    U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
    U3 - in der 4. bis 5. Lebenswoche (variabel 3. - 8. Lebenswoche)
    U4 - zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
    U5 - im 6. bis 7. Lebensmonat
    U6 - um den 1. Geburtstag (10. - 12. Lebensmonat)
    U7 - um den 2. Geburtstag (21. - 24. Lebensmonat)
    U7a - um den 3. Geburtstag (34. - 36. Lebensmonat)
    U8 - um den 4. Geburtstag (46. - 48. Lebensmonat)
    U9 - um den 5. Geburtstag (60. - 64. Lebensmonat)
    U10 - für Kinder zwischen 7 und 8 Jahren
    U11 - für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren
    J1- für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren
    J2 - für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren

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    Fragen und Antworten

    Der erste Weg sollte zum Kinderarzt Ihrer Wahl führen. Vielleicht haben Sie ja eine Empfehlung aus Ihrem privaten Umfeld. Sollten Sie bislang keinen Kinderarzt haben, suchen Sie nach einem Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe. Klären Sie bei der Frage nach einem Termin, ob die Praxis Ihr Kind als Neupatient aufnehmen kann. Auf diesem Weg sollten Sie schnell einen Arzt finden. Wenn es nicht klappt, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder ehemaligen Hebamme nach. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

    Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann Ihr Kinder- und Jugendarzt die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung nur bis zum Ende der Toleranzzeit abrechnen. Sollten Sie keinen Termin mehr innerhalb der Toleranzzeit erhalten, versuchen Sie einen anderen Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe zu finden. Wenn Sie trotz aller Bemühungen weiterhin keinen Vorsorge-Termin für Ihr Kind vereinbaren können, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises Bezirkes. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

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    Checkliste

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    Hilfreiche Links

    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    Familienfreundliches Sachsen Vorsorgeuntersuchungen Kinder – SMS Sachsen

    Hier finden Sie eine Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind.

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    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    Über Genesungskuren für Mütter und Väter – SMS Sachsen

    Für die Gesunderhaltung von Eltern und Kindern gibt es Rehabilitationsmaßnahmen. Über die Kostenträger und Zuzahlungen erhalten Sie hier viele Information.

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    Kinder- und Jugendärzte im Netz

    Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Über die Suche finden Sie Kinder- und Jugendärzte in Ihrer Nähe.

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    Über Gesundes aufwachsen – SMS Sachsen

    Damit Ihre Kinder gesund aufwachsen können, informieren Sie sich hier über die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlenen Impfungen.

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    SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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    Stadt Dresden Gesundheitsamt Kinder- und Jugendnotdienst

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    01219 Dresden

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