Untersuchungen
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Kontrollen sind besonders bei Babys und Kindern sehr wichtig und dienen der Gesunderhaltung. Im Kindesalter sind bestimmte Untersuchungen ärztlich empfohlen und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben Deren Wahrnehmung sollte für die alle verantwortungsbewussten Eltern faktisch eine Pflicht sein. Andere Untersuchungen sind eine sinnvolle ergänzende Option, aber dennoch empfehlenswert. Die wichtigsten Untersuchungen sind die U1 - U9. Diese werden von den Krankenkassen übernommen und sind sog. Pflichtleistungen. Diese Untersuchungen überprüfen die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Rechtsgrundlage dafür ist § 26 SGB V. Geregelt ist dies insbesondere in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. „Kinder-Richtlinie“). Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden diesen Gemeinsamen Bundesausschuss, der in § 91 SGB V gesetzlich geregelt ist.
Die meisten Vorsorgetermine finden am Vormittag statt. Daher sollten Arbeitnehmer rechtzeitig ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Vielleicht kommt auch ein Home-Office Tag in Frage.
U1 - die Untersuchung direkt nach der Geburt am Entbindungsort
U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
U3 - in der 4. bis 5. Lebenswoche (variabel 3. - 8. Lebenswoche)
U4 - zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
U5 - im 6. bis 7. Lebensmonat
U6 - um den 1. Geburtstag (10. - 12. Lebensmonat)
U7 - um den 2. Geburtstag (21. - 24. Lebensmonat)
U7a - um den 3. Geburtstag (34. - 36. Lebensmonat)
U8 - um den 4. Geburtstag (46. - 48. Lebensmonat)
U9 - um den 5. Geburtstag (60. - 64. Lebensmonat)
U10 - für Kinder zwischen 7 und 8 Jahren
U11 - für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren
J1- für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren
J2 - für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren
Fragen und Antworten
Bei wem vereinbare ich einen Termin zur Früherkennungsuntersuchung?
Der erste Weg sollte zum Kinderarzt Ihrer Wahl führen. Vielleicht haben Sie ja eine Empfehlung aus Ihrem privaten Umfeld. Sollten Sie bislang keinen Kinderarzt haben, suchen Sie nach einem Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe. Klären Sie bei der Frage nach einem Termin, ob die Praxis Ihr Kind als Neupatient aufnehmen kann. Auf diesem Weg sollten Sie schnell einen Arzt finden. Wenn es nicht klappt, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder ehemaligen Hebamme nach. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.
Was passiert, wenn die Frist (Toleranzzeit) zu einer der Früherkennungsuntersuchungen meines Kindes abgelaufen ist?
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann Ihr Kinder- und Jugendarzt die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung nur bis zum Ende der Toleranzzeit abrechnen. Sollten Sie keinen Termin mehr innerhalb der Toleranzzeit erhalten, versuchen Sie einen anderen Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe zu finden. Wenn Sie trotz aller Bemühungen weiterhin keinen Vorsorge-Termin für Ihr Kind vereinbaren können, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises Bezirkes. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.
Checkliste
Hilfreiche Links
Familienfreundliches Sachsen Vorsorgeuntersuchungen Kinder – SMS Sachsen
Hier finden Sie eine Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind.
Über Gesundes aufwachsen – SMS Sachsen
Damit Ihre Kinder gesund aufwachsen können, informieren Sie sich hier über die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlenen Impfungen.
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Kinder- und Jugendärzte im Netz
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Über die Suche finden Sie Kinder- und Jugendärzte in Ihrer Nähe.
Über Genesungskuren für Mütter und Väter – SMS Sachsen
Für die Gesunderhaltung von Eltern und Kindern gibt es Rehabilitationsmaßnahmen. Über die Kostenträger und Zuzahlungen erhalten Sie hier viele Information.
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Adressen
SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden Mitte
Dürerstraße 88
01307 Dresden
KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden Süd
Albert-Wolf-Platz 4
01239 Dresden
KJÄD - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden West
Braunsdorfer Str. 13
01159 Dresden
Stadt Dresden Gesundheitsamt Kinder- und Jugendnotdienst
Rudolf-Bergander-Ring 43
01219 Dresden