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    Familie und Beruf (11.03.2021)

    Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

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    Das Video zum Text - Arbeitslosigkeit

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    Der Verlust des Arbeitsplatzes trifft normalerweise schwer. Denn mit Ihrer Arbeit verdienen Sie das Geld für Ihren Lebensunterhalt und ggf. für den Ihre Familie außerdem gibt sie Ihrem Leben auch Sinn und Individualität.

    Arbeitslosengeld 1
    Manchmal läuft es im Leben nicht ganz wie gewünscht und man verliert seinen Arbeitsplatz. Wenn Sie in der Vergangenheit mindestens ein Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, haben Sie ein Recht auf Arbeitslosengeld. Der Umfang der Zahlung macht in etwa 65 % des vorherigen Einkommens aus. Schämen Sie sich nicht und nehmen Sie Ihr Recht war – schließlich haben Sie lange in diese Versicherungsleistung eingezahlt. Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und die entsprechenden Anträge ausfüllen. Zudem dürfen Sie in einem Minijob oder in selbstständigem Kleingewerbe bis zu 165 € dazu verdienen.

    Arbeitslosengeld 2
    Auch wenn es ähnlich klingt, ist das Arbeitslosengeld 2 eher als Grundsicherung des Lebensunterhaltes ähnlich der Sozialhilfe zu verstehen. Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, gleitet danach in das Arbeitslosengeld 2 über. Jeder Mensch zwischen 15 und 67 Jahren, der arbeiten kann, hat ein Recht auf diese Grundsicherungszahlung. Sie enthält die Übernahme der Wohnungskosten bis zu einer bestimmten Grenze und einen Bargeldanteil von ca. 300 € für eine im Haushalt lebende Person. Allerdings ist es nicht so einfach, wie es klingt. Normalerweise werden Sie oft zum Jobcenter gebeten und müssen Ihre Finanzen offenlegen. Außerdem wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Da Sie nur eine Grundsicherung erhalten, werden Sie sich einschränken müssen. Wenn Sie in diese Notlage geraten, scheuen Sie sich nicht, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Beantragen Sie entsprechend Ihr Arbeitslosengeld 2 bei dem zuständigen Jobcenter.

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    Fragen und Antworten

    Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer, nicht arbeiten können, also erwerbsunfähig sind, haben Sie auch ein Recht auf Hilfe. Diese wird Sozialhilfe genannt, weil sie den sozialen Gedanken verfolgt, dass hierzulande jeder etwas zu essen, ein Zuhause, Kleidung und Alltagsbedarf sowie Bildungszugang haben soll. Zur Sozialhilfe gehören sowohl finanzielle Leistungen ähnlich dem Arbeitslosengeld 2 sowie verschiedene Sachleistungen für den täglichen Bedarf. Außerdem erhalten Sie Beratung, damit Sie – wenn möglich – wieder auf eigenen Füßen stehen können.

    Wohnen wird leider immer teurer. Wer sich seine Wohnung nicht oder nur teilweise leisten kann, kann Wohngeld beantragen. Wer Arbeitslosengeld 2 inklusive Wohnungskosten-Übernahme erhält, kann kein Wohngeld beantragen. Auch hier gibt es kleine Einschränkungen. Wer mit kleinem Einkommen eine teure Luxus-Wohnung beziehen will, für den wird hier eine Bezuschussung vielleicht schwierig. Ansonsten scheuen Sie sich nicht, nach Wohngeld zu fragen bzw. einen Antrag zu stellen, wenn die Mietzahlung für Sie schwierig ist. Tun Sie es so schnell wie möglich, denn die Zahlungen gibt es nicht rückwirkend. Lassen Sie bitte keine Mietrückstände aufkommen, da sonst Probleme mit dem Vermieter aufkommen werden.

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    Checkliste

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    Dokumente

    Antragsformular für Wohngeld

    Mieter von Wohnraum oder Wohnraum-Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnausgaben beantragen. Die Zuzahlung ist einkommensabhängig und gilt nur für Menschen mit geringem Einkommen. Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Stadt, konkret Abteilung Wohngeld.

    📥

    Dokument öffnen

    Amt 24 vom Freistaat Sachsen - amt24.sachsen.de

    Merkblatt für Arbeitslose

    Ihre Rechte und Pflichten werden umfangreich erläutert.

    📥

    Dokument öffnen

    Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

    Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Jeder Mensch von 15 und bis zu einer festgelegten Grenze zwischen 65 und 67 Jahren, der arbeiten kann, hat ein Recht auf diese Grundsicherungszahlung bei entsprechender Bedürftigkeit. Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihren Jobcenter.

    📥

    Dokument öffnen

    Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

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    Hilfreiche Links

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II Antrag

    Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zum Download

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Agentur für Arbeit - Online-Anträge zum Arbeitslosengeld I

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Amt 24

    Meldung bei der Agentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit – Amt 24

    Hier finden Sie wichtige Hinweise zu den Meldungen bei der Agentur für Arbeit, die bei Arbeitslosigkeit erfolgen müssen.

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Linksammlung Arbeitslosengeld II der Bundesagentur für Arbeit

    Hier finden Sie den Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilung und alle möglichen Anhänge, die Sie benötigen, um Ihren Arbeitslosengeld II Antrag vollständig auszufüllen.

    Zur Webseite

    ▶

    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    Über finanzielle Leistungen als Unterstützung - SMS

    Hier können Sie sich unter anderem umfangreich über finanzielle Leistungen und Förderungen für Familien informieren.

    Zur Webseite

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    Adressen

    🖾

    Jobcenter Mittelsachsen

    Am Landratsamt 3

    09648 Mittweida

    Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

    Albertstraße 10

    01097 Dresden

    Logo von Bundesagentur für Arbeit

    Agentur für Arbeit Dresden

    Henriette-Heber-Straße 6

    01069 Dresden

    Logo von Handwerkskammer Dresden

    Handwerkskammer Dresden

    Am Lagerplatz 8

    01099 Dresden

    Logo vom Jobcenter Dresden

    Jobcenter Dresden

    Budapester Straße 30

    01069 Dresden

    Logo von der Stadt Dresden

    Stadt Dresden, Abt. Wohngeld / Bildung und Teilhabe

    Junghansstraße 2

    01277 Dresden

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    Arbeitslosen-Initiative Dresden e. V.

    Schäferstraße 3

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    Arbeitslosenverband Sachsen e. V.

    Lingnerallee 3

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    Arbeitslosenverband Dresden

    Fetscher Str. 111

    01307 Dresden

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