Diese Website benutzt Technologien wie Cookies zur Verbesserung der Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit. Diese werden ausschließlich anonymisiert verarbeitet:

Zustimmung für externe Inhalte für vollen Funktionsumfang:
Datenschutzerklärung
  • Start

  • Notfall-Hilfe

  • Inklusion

  • Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer

  • Unternehmen

  • Bildung

  • Arbeitsmarkt

  • Partnerschaften

  • Schwangerschaft

  • Kind und Familie

  • Kinder & Minderjährige

  • Pflege und Fürsorge

  • Corona-Hilfe

  • Lebensende

    • Lebensende

    • Für Arbeitgeber

    • Finanzielle Hilfe

    • Personelle Hilfe

    • Testament

    • Erbe und Erben

    • Beerdigung

    • Trauern

  • Über das Projekt

Gehe zu den Inhalten
Familie und Beruf Logo

Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

A

A

Deutsch English Leichte Sprache Français Español Polskie český Русский العربية Italiano Nederlands український
📖 Leichte Sprache an
  • 🌍

    Karte

  • 🎬

    Videos

  • 🌅

    Über Dresden

  • 🌇

    Stadtteile

Sie haben die Cookies für die Bing Suche nicht erlaubt. Daher können Sie die Suche nicht verwenden.

  • Start

  • Notfall-Hilfe

  • Inklusion

  • Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer

  • Unternehmen

  • Bildung

  • Arbeitsmarkt

  • Partnerschaften

  • Schwangerschaft

  • Kind und Familie

  • Kinder & Minderjährige

  • Pflege und Fürsorge

  • Corona-Hilfe

  • Lebensende

    • Lebensende

    • Für Arbeitgeber

    • Finanzielle Hilfe

    • Personelle Hilfe

    • Testament

    • Erbe und Erben

    • Beerdigung

    • Trauern

  • Über das Projekt

Start

>

Lebensende

>

Für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber

©

mourning - grealt, CC0

Stirb ein Angehöriger eines Mitarbeiters, können Sie als Arbeitgeber bei diesem schwierigen Prozess ein wenig helfen.

Am Wichtigsten ist während dieser Zeit, Ihren Mitarbeiter zu unterstützen und ehrlich Beileid zu bekunden. Sorgen Sie keinesfalls für noch mehr Stress und Druck. Machen Sie sich als Arbeitgeber bewusst, dass in dieser Phase Ihr Mitarbeiter unter Umständen nicht die gewohnte Leistungsfähigkeit zeigt.

Oft dauert der Sterbeprozess mehrere Wochen an. Bieten Sie Ihrem Mitarbeiter in dieser Zeit Teilzeitoptionen oder bezahlte kurze Auszeit z. B. durch Urlaubsverlegungen an.

Beim Tod eines Verwandten ersten Grades können Sie Sonderurlaub gewähren. Zusätzlich können Sie dem Mitarbeiter Flexibilität bei der Arbeitszeit anbieten. Neben der Trauer und den Fragen der Bestattung müssen Behördengänge, ggf. eine Wohnungsauflösung sowie weitere schriftliche Formalitäten erledigt werden. Auch psychologische Hilfe kann sinnvoll sein, um den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften. Ein Antrag auf Gewährung einer Psychotherapie mit Bezahlung durch die Krankenkasse kann oftmals dauern. Sie können kurzfristig durch die Organisation eines kostenpflichtigen Psychologen oder Coaches helfen.



Fragen und Antworten



Checkliste



Dokumente

Rechtsgutachten zum Thema Sonderurlaub im Trauerfall

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlage zum Thema Sonderurlaub im Trauerfall.

Aeternitas e. V. - www.aeternitas.de

📥



Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

  • Familie und Beruf Projektwebseite

    Familie und Beruf Logo
    • Sachsen-Fassung Familie und Beruf

    • Dresden-Fassung Familie und Beruf

  • Familie und Beruf Apps

    • Herunterladen der Familie und Beruf Android-App
    • Herunterladen der Familie und Beruf iOS-App
    • Herunterladen der Software Familie und Beruf für Windows
  • Design und Entwicklung

    HeiReS GmbH Logo Design, Development, Training
  • WelcomeApp Germany

    Logo von der Welcome App Germany
  • Bereitstellung und Beratung

    IThilft Gemeinnützige GmbH Logo IT-Lösungen für Menschen
  • Kontakt IThilft gGmbH

  • +49 351 - 312 930 64
  • info@it-hilft.de
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung