Start Lebensende Testament

©
mourning - grealt, CC0
Fragen und Antworten
Gemäß §2303 BGB können nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser die Erfüllung von Aufgaben und Vermächtnissen über seinen Tod hinaus sicherstellen. Sind mehrere Erben vorhanden, kann ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten.
Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Sicherer ist es, ein Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dadurch kann dieses im Todesfall umgehend eröffnet werden.
Checkliste
Dokumente
Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht
Alles Wissenswertes zum Thema Erben und Vererben in einer Online-Broschüre zusammengestellt.
Dokument öffnen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – www.bmjv.de
Anzeige
