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Erbe und Erben

Erbe und Erben

©

mourning - grealt, CC0

An ein Erbe sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten geknüpft. Was man als Erbe kann, darf und muss erfahren Sie hier.

Erben können Menschen oder sogenannte juristische Personen sein. Darunter fallen Vereine, Stiftungen und Gesellschaften.
Wer erbt, übernimmt alles. Wertsachen, Firma, Haustier und ggf. auch Schulden. Der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers. Es wird nicht nur Vermögen vererbt, sondern auch alle wesentlichen Rechte. Eine geerbte Immobilie darf dann z. B. auch verkauft werden. Persönliche Rechte werden ausgeklammert (Sie übernehmen z. B. nicht den Ehepartner des Verstorbenen), genauso wie Geschäftsbeziehungen.
Der Erbe muss Beerdigung und Grab zahlen, an diesen Punkt denken die Wenigsten. Die Wünsche im Testament müssen erfüllt werden sonst kann es den Erben das Erbe kosten. Unsittliche Auflagen können jedoch vernachlässigt werden. Eine weitere Erbpflicht ist die Auszahlung des Pflichtteils an Personen mit Anspruch z.B. Eltern, Kinder, Lebens- und Ehepartner. Der Staat bekommt die Erbschaftssteuer. Der Betrag hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens ab.

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Fragen und Antworten

Gibt es Ersatzpersonen, wenn der eingesetzte Erbe nicht mehr am Leben ist?

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In vielen Fällen hilft § 2069 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach gilt Folgendes: Ein Kind des Erblassers ist im Testament als Erbe genannt. Lebt dieses Kind bei Testamentseröffnung nicht mehr, treten an seine Stelle in der Regel die Kinder des Erben.

Kann man auch Schulden erben?

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Der Erbe erhält nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch seine Schulden. Eine Entscheidung über die Annahme muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft erfolgen.

Kann man ein Erbe ausschlagen?



Ja. Der Erbe kann seinen Erbteil ausschlagen und verliert damit sämtliche Ansprüche aus der Erbschaft. Ein Pflichtteilsanspruch kann nicht mehr eingefordert werden.

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Checkliste

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Dokumente

Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht

Alles Wissenswertes zum Thema Erben und Vererben in einer Online-Broschüre zusammengestellt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – www.bmjv.de

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