Start Lebensende Erbe und Erben

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mourning - grealt, CC0
Fragen und Antworten
Der Erbe erhält nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch seine Schulden. Eine Entscheidung über die Annahme muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft erfolgen.
Ja. Der Erbe kann seinen Erbteil ausschlagen und verliert damit sämtliche Ansprüche aus der Erbschaft. Ein Pflichtteilsanspruch kann nicht mehr eingefordert werden.
In vielen Fällen hilft § 2069 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach gilt Folgendes: Ein Kind des Erblassers ist im Testament als Erbe genannt. Lebt dieses Kind bei Testamentseröffnung nicht mehr, treten an seine Stelle in der Regel die Kinder des Erben.
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – www.bmjv.de
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