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Hilfe durch Geld

Hilfe durch Geld

©

mourning - grealt, CC0

Die Regelung der finanziellen Angelegenheiten sollte zu Lebzeiten mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen besprochen und erledigt werden.

Sinnvoll bei größeren Vermögen oder auch Immobilienbesitz kann das Verfassen eines Testaments sein - zur Sicherheit notariell beurkundet. Auch Vollmachten bei der Bank helfen der entsprechenden Person bei der Geschäftsabwicklung, wenn die betroffene Person diese Geschäfte nicht mehr selbst erledigen kann. Nicht nur Krankheit, auch ein Unfall kann dazu führen, dass eine andere Person sich um die Finanzen kümmern muss.
Wenn es schließlich um die Bestattung geht, können manche Familien sie sich nicht leisten. In einem solchen Fall kann ein Sozialbestattungsantrag gestellt werden. Die Kosten einer Bestattung werden unter bestimmten Umständen von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen.

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Fragen und Antworten

Wer übernimmt die Pflegekosten, wenn das Geld nicht ausreicht?

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Reichen die Rente oder das Pflegegeld zur Deckung der Pflegekosten nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt dafür aufkommen. Allerdings wird von den unterhaltspflichtigen Angehörigen diese Summe zurückgefordert. Zu den unterhaltspflichtigen Personen zählen Verwandte in gerader Linie zum Pflegebedürftigen - Ausnahmen sind möglich.

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Checkliste

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Dokumente

Antrag Übernahme der Bestattungskosten

Manche Familien können sich eine Bestattung nicht leisten und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das zuständige Sozialamt.

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

📥

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Adressen

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Albertstraße 10

01097 Dresden

🖾

Leistungen Pflegeversicherung - Freistaat Sachsen

Archivstraße 1

01097 Dresden

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