Diese Website benutzt Technologien wie Cookies zur Verbesserung der Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit. Diese werden ausschließlich anonymisiert verarbeitet:

Zustimmung für externe Inhalte für vollen Funktionsumfang:
Datenschutzerklärung
  • Start

  • Notfall-Hilfe

  • Inklusion

  • Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer

  • Unternehmen

  • Bildung

  • Arbeitsmarkt

  • Partnerschaften

    • Partnerschaften

    • Für Arbeitgeber

    • Finanzielle Hilfe

    • Personelle Hilfen

    • Lebensgemeinschaften

    • Ehe für alle

    • Trennung

    • Rechte und Pflichten

  • Schwangerschaft

  • Kind und Familie

  • Kinder & Minderjährige

  • Pflege und Fürsorge

  • Corona-Hilfe

  • Lebensende

  • Über das Projekt

Gehe zu den Inhalten
Familie und Beruf Logo

Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

A

A

Deutsch English Leichte Sprache Français Español Polskie český Русский العربية Italiano Nederlands український
📖 Leichte Sprache an
  • 🌍

    Karte

  • 🎬

    Videos

  • 🌅

    Über Dresden

  • 🌇

    Stadtteile

Sie haben die Cookies für die Bing Suche nicht erlaubt. Daher können Sie die Suche nicht verwenden.

  • Start

  • Notfall-Hilfe

  • Inklusion

  • Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer

  • Unternehmen

  • Bildung

  • Arbeitsmarkt

  • Partnerschaften

    • Partnerschaften

    • Für Arbeitgeber

    • Finanzielle Hilfe

    • Personelle Hilfen

    • Lebensgemeinschaften

    • Ehe für alle

    • Trennung

    • Rechte und Pflichten

  • Schwangerschaft

  • Kind und Familie

  • Kinder & Minderjährige

  • Pflege und Fürsorge

  • Corona-Hilfe

  • Lebensende

  • Über das Projekt

Start

>

Partnerschaften

>

Ehe für alle

Ehe für alle

©

hands love couple together fingers people family human - 1094128, CC0

Eine Ehe ist die offizielle Anerkennung der Verbindung zweier Menschen. Der Schritt einer Heirat sollte also bewusst und bedacht erfolgen.

Die Ehe als offizielle Verbindung zwei Menschen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regeln. Mit der Heirat beim Standesamt geht man im Grunde also eine Vertragsbeziehung mit dem Lebenspartner ein. Um heiraten zu dürfen, müssen bestimmte Vorbedingungen sichergestellt sein. Seit Oktober 2017 ist eine Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Dennoch dürfen nicht alle Menschen miteinander das Bündnis der Ehe eingehen. Die Ehegatten müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Zwischen den Ehegatten darf kein enges, familiäres Verhältnis bestehen. Dies gilt auch für Adoptivkinder. Zudem darf bei einer Eheschließung keine andere Ehe oder Lebensgemeinschaft bestehen.

Für eine Eheschließung gibt es verschiedene Gründe:

  • Nach der Heirat ist man eine Familie
  • Man fühlt sich mit seinem Partner stärker verbunden
  • Heiraten ist eine lange Tradition und ein schöner Brauch, seine Liebe zu zeigen.
  • Es sind weniger Vollmachten oder Vereinbarungen z. B. für medizinische Notfälle, Sorgerecht, Erbe etc. notwendig
  • Bessere Absicherung im Trennungs- oder Todesfall

Diese Gründe sollten keine Motivation für eine Eheschließung sein:

  • Finanzielle Vorteile wie Steuererleichterungen, bei der Altersvorsorge oder Versicherungen
  • Erhalt eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis
  • Religiöse oder kulturelle Gründe
  • Innerer oder äußerer Druck, in einem bestimmten Lebensabschnitt zu heiraten

Eine Ehe muss an den dafür zugelassenen offiziellen Stellen wie dem Standesamt geschlossen werden. Auch eine rein kirchliche Hochzeit ist keine offiziell anerkannte Eheschließung. Daher muss immer vor der kirchlichen Hochzeit die standesamtliche erfolgt sein. Wer im Ausland geheiratet hat, muss die Eheschließung offiziell beurkunden lassen.

Eine Lebensgemeinschaft ins Partnerschaftsregister einzutragen ist seit 2017 nicht mehr möglich. Die Paare, welche ihre Partnerschaft jedoch nicht in eine Ehe umwandeln möchten, führen auch weiterhin eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Ehe und eingetragene Partnerschaft werden rechtlich weitestgehend gleichwertig behandelt. Ein Paar in einer eingetragenen Partnerschaft darf kein fremdes Kind adoptieren und aufziehen. Jedoch ist eine Stiefkind-Adoption möglich. Außerdem muss eine Adoption eines Kindes, welches im Ausland adoptiert wurde, in Deutschland anerkannt werden.

In einer Ehe geborene Kinder sind automatisch die Kinder des Paares, also auch des Ehemanns.



Fragen und Antworten

Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Affäre in meiner Ehe habe?



Eine sexuelle Gemeinschaft mit einem Dritten ist eine gesetzlich verootene Handlung. Dieser sogenannte Ehebruch ist juristisch keine Straftat. Allerdings handelt es sich dabei um einen Scheidungsgrund. Im Falle einer Scheidung kann ein Ehebruch also durchaus konsequenzen haben - insbesondere finanzielle.

Ist eine sexuelle Beziehung zu meinem Partner Voraussetzung für eine Eheschließung?



Bezüglich des Zusammenlebens in der Ehe gibt es keine Vorschriften. Ein Einverständnis für gemeinsame Zärtlichkeit und Sexualität wird bei einer Eheschließung dennoch implizit vorausgesetzt. Beim sexuellen Miteinander wird oft von "ehelichen Pflichten" gesprochen. Es besteht aber kein gegenseitiger Anspruch auf sexuellen Kontakt, wenn das Paar in einer Ehe zusammenlebt. Somit hat auch keiner der Eheleute, das Recht Sex einzufordern. Auch in der Ehe gilt das Recht, Nein zu sagen, wenn einer oder eine der Beteiligten nicht will.



Checkliste



Adressen

Logo von der Stadt Dresden

Landeshauptstadt Dresden SG Eheschließung

Goetheallee 55

01309 Dresden

  • Familie und Beruf Projektwebseite

    Familie und Beruf Logo
    • Sachsen-Fassung Familie und Beruf

    • Dresden-Fassung Familie und Beruf

  • Familie und Beruf Apps

    • Herunterladen der Familie und Beruf Android-App
    • Herunterladen der Familie und Beruf iOS-App
    • Herunterladen der Software Familie und Beruf für Windows
  • Design und Entwicklung

    HeiReS GmbH Logo Design, Development, Training
  • WelcomeApp Germany

    Logo von der Welcome App Germany
  • Bereitstellung und Beratung

    IThilft Gemeinnützige GmbH Logo IT-Lösungen für Menschen
  • Kontakt IThilft gGmbH

  • +49 351 - 312 930 64
  • info@it-hilft.de
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung