Finanzielle Hilfe
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Oft ist die unterschiedliche Einstellung zu Geld Ausgangspunkt eines Streits in einer Partnerschaft. Hier geht es oft um Gerechtigkeit. Verschiedene Kontomodelle können hier für ausgeglichene Verhältnisse sorgen.
1. Ein gemeinsames KontoDas ist optimal für Paare, die sehr unterschiedliche oder auch unregelmäßige Einkommen haben. Beide greifen auf das Konto zu in dem Bewusstsein: " das ist unser Geld ". Kommt die Frage auf: Wo ist das Geld geblieben? - empfiehlt sich ein Haushaltsbuch.
2. Getrennte KontenZu empfehlen bei Paaren mit sehr unterschiedlicher Sparsamkeit. Besonders, wenn die Einnahmen der Partner ähnlich sind und nur wenige Kosten geteilt werden.
3. Ein gemeinsames und zwei getrennte KontenDieses Modell ist günstig für Paare mit Kindern aber auch wenn komplexe Ein- und Ausgaben an der Tagesordnung sind und sich jeder ein Stück Kontrolle bewahren möchte.
Egal für welches Modell Sie sich entscheiden ist es durchaus sinnvoll, sich gegenseitig eine Zeichnungsvollmacht auszustellen. Das kann Ihnen im Falle von z. B. Krankheit viel Ärger ersparen.Besprechen Sie auch Zukunftsabsicherungen. Dies ist besonders wichtig bei unverheirateten Paaren.
Auch das Steuerrecht und Erbrecht gehört zu den Bereichen, in denen das Fehlen eines Trauscheins erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Auch zahlen unverheiratete Paare mehr Einkommensteuer. Aus finanzieller Sicht ist es also durchaus lohnend über eine Ehe nachzudenken.
Fragen und Antworten
Welche Finanziellen Hilfen gibt es nach der Scheidung?
Trennungsunterhalt
- Wird zwischen Trennung und Scheidung gewährt
- Beide Ehepartner müssen getrennt leben
- Einer der Partner muss auf Unterstützung angewiesen sein
- Der andere Partner ist leistungsfähig und kann finanziell unterstützen
Nachehelicher Unterhalt
Jeder Ehepartner ist nach der Trennung für seinen eigenen Unterhalt verpflichtet.
Wenn jedoch ein Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage ist sich selbst zu versorgen hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Kindesunterhalt
Nach einer Trennung kann das Kind, von demjenigen Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt in Form von Bargeld verlangen.
- Schulpflichtige, minderjährige Kinder sind stets unterhaltsberechtigt.
- Adoptivkinder sowie nicht eheliche Kinder stehen ehelichen Kindern gleich.
- Pflegekinder und Stiefkinder haben keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Stiefelternteil.
- Volljährige unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind auch unterhaltsberechtigt. Denn eine angemessene Ausbildung ist das Recht von Jugendlichen. Voraussetzung dafür ist, dass sie noch bei den Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden Der Mindestunterhalt beträgt für 2017: Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 100 % = 342 EUR Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 100 % = 393 EUR Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 100 % = 460 EUR
Checkliste
Dokumente
Antrag auf Steuerklassenwechsel
Ehepartner können einen Steuerklassenwechsel beantragen, hier finden Sie das Formular.